Chirurgie

Tupfer oder Schere im Bauch des Patienten

Ein Ereignis, das eigentlich gar nicht vorkommen darf, ist häufiger als oft angenommen: Bei einer von 7 000 Operationen bleibt beim Eingriff ein Fremdkörper im Patienten zurück, am häufigsten ist der Bauchraum betroffen.

Tupfer, Klemmen, Draht und Bauchtücher – so manches bleibt nach einer OP im Bauch des Patienten zurück. Zwar treten solche Ereignisse dank der etablierten Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise selten auf, für den Patienten aber sind sie im Fall des Falles sehr belastend, mit Schmerzen verbunden und oft auch damit, dass erneut operiert werden muss. Das „National Quality Forum“ der USA hat das Zurücklassen von Fremdkörpern bei Operationen deshalb als „Never-Event“, also als nie vorzukommenden Zwischenfall, eingestuft.

Und dennoch passiert es immer wieder, dass Katheter, Instrumente, Kompressen oder andere Gegenstände im OP-Situs verbleiben, berichten Prof. Dr. Knut H. Leitz und RA Johann Neu von der Schlichtungsstelle für Arzthaftungsfragen der Norddeutschen Ärztekammer, Hannover, in der Zeitschrift Herz-Thorax- und Gefäßchirurgie (2010; 24 (6): 364-368). Bei insgesamt rund einer pro 7 000 Operationen, so die vorliegenden Daten, kommen hierzulande solche „Never-Events“ im Klinikalltag vor. Deutlich höher ist die Rate mit einem Fall auf 1 000 bis 1 500 Operationen bei intraabdominellen Eingriffen. Rechnet man dies hoch, so ereilt hierzulande rund 1 000 Patienten jährlich dieses Schicksal.

Vor allem im Bauch geht einiges verloren

Zurückgelassen werden kann dabei praktisch alles, was an Gegenständen während des Eingriffs benutzt wird. In rund 70 Prozent der Fälle soll es sich Literaturangaben zufolge dabei um textile Hilfsmittel handeln, die besonders häufig bei abdominellen Eingriffen zurückbleiben. So betrafen 56 Prozent der in den vergangenen Jahren insgesamt 254 publizierten Fälle eine Operation im Abdomen, 18 Prozent eine Operation im Beckenbereich und 11 Prozent einen Eingriff am Thorax. Keine genauen Zahlen, sondern nur vereinzelte Berichte gibt es laut Leitz und Neu zu zurückgelassenen Gegenständen in der Koronarchirurgie. Aber auch in Zahnextraktionswunden oder nach Kieferoperationen sind schon Streifen oder andere Materialien gefunden worden.

Als Risikofaktoren für die „Never-Events“ haben sich nach Darstellung der Gutachter Notfalloperationen erwiesen sowie ein unerwarteter Wechsel des Operationsverfahrens und auch ein erhöhter Body-Mass- Index des Patienten. Häufiger als männliche sind zudem weibliche Patienten betroffen und mit einem erhöhten Risiko scheint es auch behaftet zu sein, wenn mehrere Operationsteams am Eingriff beteiligt sind, wenn es zu einem Wechsel des beteiligten OP-Personals kommt oder wenn ein hoher Blutverlust auftritt.

Reaktion des Körpers auf den Fremdkörper

Bleiben Gegenstände im Körper eines Patienten zurück, so reagiert dieser darauf üblicherweise mit einer aseptischen Fremdkörperreaktion. Der Gegenstand wird dabei durch Bindegewebe eingekapselt, was meist nur geringe Beschwerden verursacht. Es kann allerdings auch zu Abszessen kommen, zu Fieber sowie zur Fistelbildung, zu Perforationen und zu einer Peritonitis. Entsprechend der Literaturdaten sind Schmerzen mit 42 Prozent das führende Symptom, schreiben die Autoren in der Übersichtsarbeit. Es folgen eine tastbare Resistenz mit 27 Prozent und Fieber mit zwölf Prozent. „Bei jedem Verdacht auf einen zurückgelassenen Fremdkörper sollte die Diagnostik sofort in Gang gesetzt und bei auffälligem Befund die Indikation zur Revisionsoperation unmittelbar gestellt werden“, fordern die Mediziner.

Konsequente Zählkontrolle als Prophylaxe

Als wichtigste Maßnahme zur Prophylaxe solcher Situationen nennen sie die Zählkontrolle mit Erreichen einer sogenannten Nullbilanz. So wird sichergestellt, dass alle angereichten Gegenstände nach Abschluss der Operation auch wieder abgegeben wurden. Tritt jedoch eine Differenz auf, so muss dem Problem sofort nachgegangen werden. Das Ergebnis der Zählkontrolle sowie die Schlussbilanz müssen nach Leitz und Neu zudem stets im OP-Bericht festgehalten werden.

So einfach sich das anhört, es scheint doch im Alltag nicht selten schwierig zu sein, die Zählkontrolle konsequent durchzuführen. Fehlerhafte Bilanzen sind keine Seltenheit, wobei vor allem das Zählen der Nadeln schwierig zu sein scheint. Deshalb wird in der Publikation gefordert, bei allen Notfalleingriffen sowie bei allen Eingriffen mit langer OP-Dauer, bei denen das Risiko besonders hoch ist, eine Röntgenkontrollaufnahme zwingend vorzuschreiben. Eine weitere Hilfe könnten elektronische Etiketten sein, die zum Beispiel in Bauchtüchern eingenäht werden und mittels einer Antenne registriert und gezählt werden können.

Bleibt ein Gegenstand zurück, so hat das nicht selten auch juristische Konsequenzen. Kommt der Vorfall vor Gericht, so wird bei unkompliziert verlaufender Operation grundsätzlich ein fehlerhaftes Handeln angenommen. „Das Gegenteil müsste im Einzelfall ärztlicherseits bewiesen werden“, schreiben Leitz und Neu. Bei komplizierten Eingriffen sieht es etwas günstiger für die behandelnden Chirurgen aus, da in solchen Fällen nicht grundsätzlich „von einem voll beherrschbaren Risiko“ ausgegangen wird. Die Beweislast liegt dann beim betroffenen Patienten.

Christine VetterMerkenicher Str. 22450735 Köln

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