Editorial

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Liebe Leserinnen und Leser,

„Banken sind eine Einrichtung, von der Sie sich Geld leihen können – vorausgesetzt, Sie können nachweisen, dass Sie es nicht brauchen.“

Dieser Aphorismus Mark Twains ist einer von vielen, die das „Gesellschaftskonstrukt“ Bank im Lauf der Jahrhunderte provoziert hat. Mancher wird – gerade mit Blick auf die aktuellen Entwicklungen – sagen: „Mit Recht!“

Dabei ist Twains Bonmot noch eines der netteren, die zu diesem Thema erdacht wurden. Und es werden nicht die letzten sein. Aber keine Münze ohne Kehrseite: Auch heute kann man auf Geschäfte mit Kreditgebern kaum verzichten.

Zahnärzte, die größere Investitionen für ihre Praxis eingehen müssen, wird Twains Spruch nicht trösten. Denn es gibt kaum andere Möglichkeiten: Eine Praxisgründung ohne Fremdfinanzierung ist die Ausnahme. Wem es beim Rückzahlen bereitgestellter Gelder eng wird, der neigt schnell dazu, seinem Ärger Luft zu machen. Ob begründet oder nicht, ist ein Punkt, der im Einzelfall geklärt werden muss.

Wichtig ist, dass Praxisgründer die Bedingungen, die sie akzeptieren, wenn es um das richtige Geschäftsmodell für ihre Praxis und vor allem ihre Finanzierung geht, mit wachem Verstand und guter Beratung eingehen. Dabei muss die Tatsache, dass selbst in wirtschaftlich prekären Zeiten wie heute Banken immer noch gern Zahnärzte als hoffnungsvolle Klientel in ihren Kundenstamm einreihen, eher beruhigen. Ob diese Banken mit den Jahren dann zum Geschäftspartner oder zum Gegner avancieren, liegt darüber hinaus nicht nur in den Händen von Bank und Zahnarzt.

Auffällig ist allerdings, dass die Grundlagen für das richtige Geschäftsmodell durchaus – und das heute mehr als in vergangenen Jahrzehnten – einem deutlichen Wandel unterliegen. Das ist wohl kaum Wille der Kreditgeber, sondern vielmehr eine Frage der Schablonen, die Staat und Gesellschaft indirekt einem eigentlich privaten Geschäft aufdrücken.

Staatliche Reglementierung und Gesetzesreformen wirken sich ganz klar auf das geschäftliche Dasein aus. Gerade in investionsintensiven Bereichen, die zwecks Abarbeitung fester Kreditpläne ein enges und fixes Erfüllungsraster vorgeben, kann eine Veränderung im Behandlungsspektrum durchaus das vereinbarte Plansoll durcheinanderbringen.

Gesetz- und Verordnungsgeber schert das wenig. Aber der Umgang mit solchen Änderungen ist auch Indikator für die Qualität geldgebender Institute. Auch Fachwissen und Flexibilität sind Trumpf.Aber bei aller Skepsis: Das grundsätzlich hohe Interesse der Kreditgeber zeigt nach wie vor, dass für den Zahnarzt, der mit wachen Augen Verträge eingeht, erfolgreiches Handeln möglich bleibt. Das dazu gehörige Grundprinzip ist einfach: Nur wer praktiziert, kann auch zurückzahlen.

Waches Handeln und Erfolg wünscht

Ihr

Egbert Maibach-Nagelzm-Chefredakteur

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