Fachgespräch „Der virtuelle Patient“

Elektronische Verunsicherung

Fest steht: Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) kommt. Bis Ende des Jahres sollen rund 7 Millionen Exemplare ausgegeben sein, die bereits seit Oktober formal als gültiger Krankenversicherungsnachweis gelten. Fest steht aber auch: Fernab aller ethischen Bedenken und Diskussionen um Datenschutz verunsichert die neue Technik viele, die ab sofort mit ihr arbeiten müssen.

„Da haben mehrere Falschdarstellungen in der Tagespresse leider zu großen Missverständnissen geführt“, erklärte Rainer Höfer beim Fachgespräch „Der virtuelle Patient“, das die Grünenfaktion Ende Oktober im Paul-Löbe-Haus veranstaltete. Missverständnisse, die der Abteilungsleiter für IT-Systemfragen und Telematik beim GKV-Spitzen-verband dringend ausräumen wollte. Weder das Praxispersonal noch der Arzt müssten in Zukunft händisch die auf der Karte gespeicherten Stammdaten bearbeiten, falls ein Patient zum Beispiel umgezogen ist. „Etwaige Änderungen werden allein auf Krankenkassenseite eingegeben“, beruhigte Höfer aufgebrachte Ärzte im Publikum, die den zusätzlichen Zeitaufwand beklagt hatten. „Beim Einstecken in das Praxisterminal wird diese Information per Online-Verbindung auf der eGK aktualisiert.“

Missbrauch ist ein offenes Geheimnis

Weiteres Detail: Nach Abgaben des Bundesgesundheitsministeriums ist diese Online-Aktualisierung der Versichertenstammdaten momentan noch gar nicht vorgesehen. Sie gehört neben der Speicherung von Notfalldaten, Organspendeerklärung, Fallakte und Patientenverfügung zu den geplanten Ausbaustufen. „Und die brauchen wir“, sagt Höfer. „Wir müssen auch Anwendungen haben, die mit der Karte etwas machen können.“ Vorerst beschränkt sich der Unterschied zur alten Gesundheitskarte jedoch einzig auf den europäischen Versichertennachweis auf der Rückseite und das Lichtbild auf der Vorderseite der eGK.

Dass Letzteres wirksam den Missbrauch unterbindet, bezweifelt Dr. Ilona Köster-Steinbach vom Verbraucherzentrale Bundesverband nicht – sie befürchtet es sogar. „Es ist ja ein offenes Geheimnis, dass es heute solche Betrugsfälle gibt“, sagte sie und mahnt, die Gesellschaft werde sich durch diese technische Neuerung erst recht „soziale Ernstfälle“ einhandeln. Eine Befürchtung, die das Plenum unkommentiert ließ.

Peter Bonerz, Geschäftsführer der Gematik GmbH – die für die Konzeption der eGK und der entsprechenden Praxis-Infrastruktur verantwortlich ist – bestärkte lieber Höfers Ausführungen und erklärte, für den Arzt ändere sich mit der Einführung der eGK „erst einmal überhaupt nichts“. Dann zerstreute er Datenschutzbedenken einzelner anderer Zuhörer. „Der Heilberufeausweis ist das Gegenstück zur eGK“, der es Ärzten und anderen Heilberuflern überhaupt erst möglich mache, die Daten der Karte zu entschlüsseln und auszulesen, berichtigte er anderslautende Äußerungen von Zuhörerseite. Und dieses Auslesen funktioniere auch nur dann, sagte er, wenn der Patient durch Eingabe seiner PIN-Nummer zustimme.

Auch Bedenken von Wolfgang Linder, dem ehemaligen stellvertretenden Bremer Datenschutzbeauftragten, mit Einführung der elektronischen Patientenakte entstünde eine „lebenslange Dokumentation der medizinischen Behandlungsgeschichte von Ver-sicherten“, entkräftete Bonerz: Niemand werde gezwungen, die technischen Möglichkeiten weiterer Ausbaustufen zu nutzen. „Der Patient bestimmt selbst, was in die medizinische Dokumentation aufgenommen wird und wem er es zeigt.“

Dann begann eine ausufernde Diskussion darüber, wie hoch der Zusatznutzen einzelner Ausbaustufen der eGK zu bewerten sei und ob die Neuerung überhaupt Vorteile bringe. Acht Jahre nach dem politischen Beschluss, sie 2006 einzuführen.

Melden Sie sich hier zum zm-Newsletter des Magazins an

Die aktuellen Nachrichten direkt in Ihren Posteingang

zm Heft-Newsletter


Sie interessieren sich für einen unserer anderen Newsletter?
Hier geht zu den Anmeldungen zm Online-Newsletter und zm starter-Newsletter.