Gastkommentar

Auf den letzten Drücker

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Zum Ende der Legislatur stehen etliche Omnibusverfahren in der Gesetzgebung aus. Damit kann man noch einige Päckchen mit Wahl- geschenken schnüren sowie Ungeliebtes vom Tisch fegen, meint Julian Visarius M.A., Gesundheitspolitischer Fachjournalist, LetV Verlag Berlin.

Während in den meisten Bundestagsausschüssen die politische Arbeit ausplätschert und die Abgeordneten sich auf die heiße Phase des Wahlkampfs vorbereiten, laufen in der Gesundheitspolitik kurz vor dem Ende der Legislaturperiode die Motoren noch auf Hochtouren.

Noch stehen Präventionsgesetz, Beitragsschuldengesetz, 3. Arzneimittelrechtsänderungsgesetz und Apothekennotdienstsicherungsgesetz auf der Agenda. An diese Gesetze hat man noch Änderungsanträge angehängt und sogenannte Omnibusse gebildet. Die Inhalte dieser Anträge haben mit den eigentlichen Gesetzen nichts zu tun – ein übliches Verfahren, wenn man wegen ein paar Sätzen kein eigenes Gesetz auflegen will. Zudem könnte ein neues Gesetzgebungsverfahren nicht mehr angeschlossen werden. Dies mag sich rein technisch anhören, ist aber gesundheitspolitisch ein höchst bemerkenswerter Vorgang. Diese Politik „auf den letzten Drücker“ macht aus Sicht der Protagonisten durchaus Sinn, denn man kann noch einige Päckchen mit Wahlgeschenken schnüren und Ungeliebtes vom Tisch fegen.

Das Apothekennotdienstsicherungsgesetz ist der Solitär unter den Bussen, unumstritten und wird Bundestag und Bundesrat wohl schadlos passieren.

Ein anderes Schicksal wird höchstwahrscheinlich das Präventionsgesetz ereilen. Die A-Länder, die von SPD und Grünen geführten Länder, haben im Bundesrat eine Mehrheit und können ein Gesetz im Bundesrat aufhalten, ob zustimmungspflichtig oder nicht. Genau das werden die A-Länder wohl dem Präventionsgesetz bescheren. Zurzeit ist noch nicht einmal sicher, wann dieses Gesetz den Bundesrat erreichen wird – vor oder nach der Sommerpause. Das traurige Schicksal dieses Gesetzes wird wohl sein, dass es der Diskontinuität anheimfällt und nie das Licht des Bundesgesetzblatts erblickt.

Dasselbe Schicksal wird auch seinen Anhang ereilen – die Strafbarkeit von Korruption im Gesundheitswesen. In der Berliner Politikszene wird davon ausgegangen, dass dies kein politischer Unfall ist, sondern beabsichtigt, weil man damit den Ärzten eine Morgengabe reichen will. Die Koalition dagegen argumentiert, wenn es Rot-Grün ernst wäre mit der Strafbarkeit der Korruption, würden sie das Präventionsgesetz passieren lassen.

Als sichere Kandidaten gelten dagegen das 3. Arzneimitteländerungsgesetz und das Beitragsschuldengesetz. Letzteres wird von der Bundesratsmehrheit zwar nicht innig geliebt, aber diese Regelungen werden augenscheinlich für besser gehalten als keine. Der Hauptgrund, dieses Gesetz nicht aufzuhalten, ist aber das daran hängende Krankenhaussofortprogramm, mit dem aus der Liquiditätsreserve der GKV den Krankenhäusern in zwei Jahren über eine Milliarde Euro zugeleitet werden soll. Dieses Gesetz würde von den Ländern, selbst Träger von Krankenhäusern, mit Kreisen und Städten im Nacken, nie aufgehalten werden. Es ist ein sicherer Omnibus, an den man alles anhängen kann, was man wirklich durchbringen will – so geschehen in letzter Minute mit einigen Regelungen zu Organstransplantationen.

Am Arzneimittelrechtsänderungsgesetz hängen die Regelungen zu den Anwendungsbeobachtungen, zu den Vorstandsverträgen im Bereich GKV (demnach auch geltend für die KZVen und die KZBV), zu den Mietverträgen der Krankenkassen, zum AMNOG-Rabatt, zur Erweiterung der Erprobungsregelung GBA und vieles mehr.

Die Gesetzgebung zieht sich hin und es ist nicht unwahrscheinlich, dass einiges erst im September entschieden wird. Selbst altgediente Fuhrleute haben eine solche Hektik am Ende einer Legislatur noch nicht erlebt.

Gastkommentare entsprechen nicht immer der Ansicht der Herausgeber.

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