Leitartikel

Kein Feld für Laienspieler

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

Zahnheilkunde „können“ nur wir Zahnärzte. Das ist selbstverständlich. Leider müssen wir andere an der Struktur der Gesundheitsversorgung Beteiligte immer wieder genau daran erinnern. Mal ist es die Politik, oft sind es aber die Krankenversicherer, die das am liebsten unter die Verhandlungstische kehren wollen.

Die dahinter liegende Intention ist schlicht: Es geht darum, Kosten abzubügeln, Therapien aus wirtschaftlichen Beweggründen zu normieren und zu standardisieren, um Kosten zu minimieren. Was zwischen Patient und Arzt passiert, soll in Schubläden passen, es gehört, so die systemische Denke der Verwalter, „geregelt“ – im Sinne einer leider oft falsch verstandenen und schädlichen Wirtschaftlichkeit.

Beispiele dazu gibt es viele, wie wahrscheinlich jeder Zahnarzt aus eigener Erfahrung weiß. Und waren es vor Jahren noch vereinzelte Versuche, entwickelt sich das Gebaren einzelner Versicherer inzwischen schon zu recht ausgeklügelter, flächendeckender Systematik. Immer öfter bleibt es längst nicht mehr beim Prüfen und Beanstanden einzelner Heil- und Kostenpläne.

Die Konsequenzen sind spürbar: Der notwendige Respekt vor der individualisierten, genau auf den jeweiligen Fall zugeschnittenen Diagnose und Therapie des Zahnarztes wird längst nicht mehr nur im konkreten begründeten Zweifelsfall zwischen gutachterlich tätigen Fachleuten diskutiert. Auch ohne individuelle Fachkenntnis ist es für Krankenkassen längst nicht mehr unüblich, zu hinterfragen, was Zahnarzt und Patient bilateral miteinander ausmachen.

In Form von Broschüren und rein ökonomisch motivierten dienstleistenden Handreichungen raten Versicherer inzwischen an, zuarbeitende technische Leistungen wie auf dem Basar – selbstredend ohne genaue Kenntnis des Einzelfalls – feilzubieten.

Die diagnostisch-therapeutischen Maßgaben des Behandlers und seine dezidierte Wahl der restaurativ notwendigen Arbeiten zählen dann nur noch bedingt. Und es finden sich auch Kollegen, die da mitmachen: Was entscheidet, ist das günstigste Angebot. Traurig, aber wahr: Wo Geiz „geil“ ist, findet sich leider auch ein „billiger Jakob“, der mitspielt. Pro Portemonnaie mag das kurzfristig betrachtet sein, pro Patient ist das nach meinem Verständnis wohl kaum.

Wenn der Gesundheitsminister, wie jüngst geschehen, empfiehlt, die extremen Verzugszinsen bei säumigen GKV-Beitragszahlern zur Disposition zu stellen –Zinswucher ist ein verbotenes, mittelalterlich anmutendes Relikt, dann ist auch der zahnärztliche Berufsstand im Recht, wenn er daran erinnert, dass das zunehmende Geschachere um Gesundheitskosten kein Trend für diese Gesellschaft werden darf. So etwas muss, gerade auch aus Sicht der Patienten, unseren Widerstand provozieren.

Diese Gesellschaft ist stolz auf den Stand und die Errungenschaften moderner medizinischer und zahnmedizinischer Versorgung. Aber: Fortschritt und Qualität muss man finanzieren.

Wer das innerhalb seiner persönlichen Praxiserfahrung bisher auf viele Beispiele münzen konnte, die aus der Ecke der gesetzlichen Krankenversicherer stammen, wird inzwischen auch hier des Besseren belehrt. Die privaten Krankenversicherer – von uns in der öffentlichen Diskussion immer noch als Hebel für die Teilhabe der Gesellschaft am medizinischen Fortschritt hochgehalten – fahren inzwischen wie die gesetzlichen auf gleichen Kanälen.

Noch einmal: Zahnärztliche Behandlungen sind immer individuell ausgerichtet und lassen sich – wie die technisch vor- oder nebengelagerten Leistungen – nicht standardisieren. Der behandelnde Zahnarzt entscheidet in Absprache und gemeinsam mit dem Patienten über den individuell richtigen Weg.

In Zweifelsfällen hilft die Patientenberatung oder – so nötig – der Gutachter. Zahnärztliche Laienspieler oder Ferndiagnostiker haben in der Gesundheitsversorgung nichts verloren. Und zeitgeistbedingt neudeutsch denkenden Versicherern sei ins Stammbuch geschrieben: Gesundheit – nicht Geiz – ist das, was wirklich „geil“ wäre.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Peter EngelPräsident der Bundeszahnärztekammer

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