Finanzen rund ums Reisen

Sorglos in den Urlaub

Urlaub hat immer auch mit Geld zu tun – leider. Doch eine gute Vorbereitung garantiert zumindest in dieser Hinsicht entspannte Ferien. Dazu gehören die richtigen Reiseversicherungen, genügend Geld auf dem optimalen Girokonto und die dazu passenden Karten. Eine gute App und die gespeicherten Notfallnummern auf dem Handy sorgen schon vor dem Start für Erholung.

Ab in die Ferien, nichts leichter als das: Koffer gepackt, EC- Karte ins Portemonnaie und los geht’s. So einfach ist es, wenn das Ziel innerhalb der Eurogrenzen liegt. Eigentlich funktioniert es auch so. Allerdings gibt es noch ein paar Dinge zu beachten, will man wirklich für zwei oder mehr Wochen abschalten und den Alltag vergessen. Zwar mag es sich niemand vorstellen, aber eine unvorhergesehene Krankheit lässt sich nicht ausschließen. Auch der Diebstahl des Reisegepäcks kann passieren. Deshalb gehört der Abschluss der entsprechenden Versicherungen zur Vorbereitung dazu. Doch benötigt man bestimmt nicht alle, die die Assekuranz- Unternehmen empfehlen.

Unverzichtbare Versicherungen

  • Reisekrankenversicherung

Zahnärzte, die eine private Krankenversicherung abgeschlossen haben, sind grundsätzlich besser abgesichert als gesetzlich versicherte Kollegen. Sie dürfen sich über einen europaweiten Versicherungsschutz freuen. Dirk Lullies, Sprecher des Verbands der Privaten Krankenversicherung PKV, weist darauf hin: „Die Behandlung findet auf demselben Niveau statt wie in Deutschland.“ Weltweit gilt der Schutz für einen Monat, bei manchen Anbietern sogar für drei Monate. Privatversicherte, die länger im Ausland bleiben wollen, sollten darüber vor Reiseantritt mit ihrer Versicherung sprechen. Einen großen Nachteil aber hat die private Krankenversicherung mit der gesetzlichen gemeinsam: Meistens übernehmen beide einen im Krankheitsfall notwendigen Rücktransport nicht. Die Kosten dafür können je nach Aufenthaltsort und Krankheit erheblich sein. Ein weiteres Plus für die zusätzliche Auslandsreise-Krankenversicherung nennt Experte Lullies: „Die Kosten für eine ärztliche Behandlung im Ausland, die von dieser Versicherung übernommen werden, gefährden nicht den Anspruch auf Beitragsrückerstattung in der Krankenvollversicherung.“ Reichen also Privatversicherte ihre Rechnungen aus dem Ausland bei der Zusatz-versicherung ein, bleibt ihnen die Beitragsrückerstattung der heimischen Vollversicherung erhalten.

Für gesetzlich Versicherte ist der Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung sogar unerlässlich. Dazu der Bund der Versicherten: „Sie ist die einzig wichtige Versicherung, die ins Urlaubsgepäck gehört.“ Der Grund: Sie übernimmt die von der gesetzlichen Krankenversicherung GKV nicht gedeckten Kosten für eine Heilbehandlung im Ausland. Neben ambulanten ärztlichen Leistungen, Röntgendiagnostik, OPs, schmerzstillenden Zahnbehandlungen, Krankenhausaufenthalten kommt sie vor allem für den Rücktransport im Krankheits- und im Todesfall auf. „Am besten ist es“, so der Bund der Versicherten, „wenn der Versicherer einen Rücktransport bereits dann bezahlt, wenn er medizinisch sinnvoll und vertretbar ist.“ Vor allem chronisch Kranke sollten darauf achten, dass es keine Einschränkungen der Leistungspflicht auf „unvorhergesehene, nicht absehbare oder akute Erkrankungen“ gibt. Eine Auslandsreise-Krankenversicherung lohnt sich auch für die Länder, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Hier zahlt die deutsche GKV nur die landesüblichen Leistungen, die oft nicht dem deutschen Standard entsprechen. Die Kosten für eine solche Police liegen bei acht bis 13 Euro für eine Jahrespolice.

  • Reisekostenrücktrittsversicherung

Sie zahlt, wenn aus einem wichtigen und unvorhersehbaren Grund eine gebuchte Reise nicht angetreten werden kann und der Reiseveranstalter Stornogebühren verlangt. Dieser Fall tritt zum Beispiel ein, wenn der Versicherte oder ein Mitreisender unerwartet schwer erkrankt oder einen schweren Unfall erleidet. Auch wenn eine Schwangerschaft die Reise unmöglich macht oder eine Impfung nicht vertragen wird, ein Angehöriger oder ein Mitreisender stirbt oder das Eigentum des Versicherten durch Einbruch oder Brand stark beschädigt wird, springt die Versicherung ein. Voraussetzung ist allerdings, dass der Urlauber die Police mindestens 30 Tage vor Antritt der Reise abgeschlossen hat.

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Achtung Stornogebühren

Manche Policen übernehmen die Kosten auch dann, wenn dem Versicherten eine Kündigung ins Haus flattert oder er plötz-lich einen neuen Job findet. Sinnvoll ist es, gleichzeitig den Abbruch der Reise mitzuversichern. Die Bedingungen und die Prämien unterscheiden sich kaum. Die Stornogebühren fallen umso höher aus, je später die Reise abgesagt wird. Meist trägt der Versicherte eine Selbstbeteiligung von mindestens 25 Euro oder 20 Prozent der Kosten. Die Höhe der Prämien richtet sich nach dem Reisepreis: Bei 1 500 Euro fallen 30 bis 60 Euro an, bei 3 000 Euro liegt die Prämie zwischen 50 und 120 Euro.

  • Reisegepäckversicherung

Diese Versicherung kann man sich eigentlich schenken. Denn die Gesellschaften zahlen meistens nicht. Sie schließen vieles aus und unterstellen häufig grob fahrlässiges Verhalten – vor allem bei Diebstahl und Beraubung. So müssen beispielsweise in südlichen Ländern Koffer und Rucksäcke zwischen die Beine geklemmt werden, Kameras müssen am Körper befestigt werden, Schmuck darf gar nicht getragen werden. Besser ist es, wertvolle Dinge, erst gar nicht mitzunehmen. Sollte aber trotzdem etwas passieren, springt in vielen Fällen die Hausratversicherung ein. Sie zahlt innerhalb Europas und bei neueren Bedingungen auch weltweit. Allerdings gibt es auch hierbei Einschränkungen: Bei Einbruch müssen Zimmer und Behältnis aufgebrochen sein. Für einfachen Diebstahl kommt die Versicherung nicht auf. Wird zum Beispiel eine Kamera aus dem Auto entwendet, zahlt die Versicherung nur dann, wenn das Fahrzeug abgeschlossen im Parkhaus stand. Befand es sich auf der Straße, verweigert sie die Zahlung.

Für den optimalen Versicherungsschutz im Urlaub zu sorgen, gehört zu den längerfristigen Vorbereitungen. Die Gestaltung der Reisekasse hängt vom Reiseziel ab. Geht die Fahrt oder der Flug ins Euroland, hält sich der Planungsaufwand in Grenzen. Eine gültige Girocard (ehemals EC-Karte), eine Kreditkarte und dazu etwas Bargeld „für den ersten Kaffee hinter der Grenze“ oder Trinkgeld für die Hotelangestellten reichen völlig aus. Für den richtigen Umgang mit den Karten hält Julia Topar, Sprecherin des Bundesverbands deutscher Banken, noch einen Tipp bereit: „Vor Urlaubsantritt sollte man sich unbedingt bei seiner Bank erkundigen, ob die Girocard für das Ausland freigeschaltet ist.“ Der Hintergrund ist: Viele Banken setzen das Limit fürs Abheben im europäischen Ausland auf null, damit Kriminelle dort kein Geld abheben können. Deshalb empfiehlt es sich, kurz vor der Reise der Bank mitzu-teilen wohin man fährt und wie lange man sich dort aufhalten will. Das Limit wird dann für diese Zeit wunschgemäß hochgesetzt. Wer diese Maßnahme vergessen hat und im Urlaub die böse Überraschung am Geldautomaten erlebt, dass dieser kein Geld ausspuckt, kann sich telefonisch bei seiner Bank melden. Die entsprechende Nummer findet er auf der Rückseite seiner Karte.

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Gebührenfrei abheben

Gibt der Automat aber trotz aller Vorsichtsmaßnahmen nicht die gewünschte Summe her, liegt es am Institut, das den Automaten zur Verfügung stellt. Es darf ebenfalls Limits einrichten, die nicht selten unter denen der Bank zu Hause liegen. Die Gebühren fürs Geldabheben belaufen sich üblicherweise auf ein Prozent vom Umsatz. Das Bezahlen mit der Girocard ist innerhalb der Eurozone meist gebührenfrei, außerhalb wird ebenfalls ein Prozent vom Umsatz fällig. Einige Banken locken ihre Kunden mit besonders günstigen Konditionen. Mit ihren Karten lässt sich Geld gebührenfrei abheben. Für den Kreditkarten-Service am Geldautomaten berechnen die Banken üblicherweise etwa zwei bis drei Prozent vom Umsatz. In den USA kann es passieren, dass die Banken vor Ort zusätzliche Gebühren kassieren.

Vorsicht sollten Urlauber walten lassen, die außerhalb der Euroländer zum Beispiel in der Schweiz Geld am Automaten abheben wollen. Sie laufen dort schnell in eine Gebührenfalle. An manchen Automaten hat man die Wahl zwischen der Abrechnung in Euro oder in heimischer Währung, also Schweizer Franken. Kunden, die sich für Euro entscheiden, zahlen häufig einen Umrechnungszuschlag, dessen Höhe die Automatenbetreiber festlegen. Günstiger ist es, immer die Auszahlung in der jeweiligen Landeswährung zu wählen. Das gilt auch für das Bezahlen in Geschäften. So mancher Ladenbesitzer preist seinen eigenen Eurokurs an. Auch darauf sollte man sich nicht einlassen. Geht die Reise beispielsweise in die USA, nach Asien oder in die Golfstaaten, hilft es, sich vor der Reise über den aktuellen Wechselkurs zu informieren. Dann erkennt man schlechte Kurse sofort. Zahnärzte, die ihr Smartphone oder Tablet mitnehmen, können sich die kostenlose App des Bankenverbands „Reise + Geld“ herunterladen. Damit kann man rund 160 Währungen umrechnen. Bei den Kreditkarten haben MasterCard und VisaCard die größte Verbreitung. Reise- experten raten dazu, Belege aufzuheben und diese zu Hause mit der Monatsabrechnung zu vergleichen. Bei Unstimmigkeiten kann der Kunde innerhalb von sechs Wochen reklamieren.

Das Reise-Girokonto

Einige Banken bieten ihren Kunden mit dem Reise-Girokonto einen besonderen Service. Damit kann man im Ausland kostenlos Bargeld abheben, bei einigen sogar weltweit. Dafür erhält man eine Girocard und eine Kreditkarte. Weltweit die höchste Akzeptanz haben MasterCard und VisaCard: 24 Millionen Akzeptanzstellen und mehr als eine Million Geldautomaten. Online-Banken wie Consors, comdirect, DKB und DAB erlauben die kostenlose Nutzung von Geldautomaten weltweit mithilfe ihrer Kredit-karten und zugehöriger PIN. Die DKB belohnt Guthaben auf dem Reisekonto bis 300 000 Euro sogar mit 0,9 Prozent Zinsen. Die DAB bietet mit der MasterCard zum kostenlosen Girokonto 0,1 Prozent Zinsen für Guthaben. Für den Dispokredit verlangt sie wie die DKB nur 7,5 Prozent. Doch sollten Reisende, die ein Extra-Konto eingerichtet haben, darauf verzichten. Bedient sich ein Unbefugter an diesem Konto, kann er maximal die Summe kassieren, die sich auf dem Reisekonto befindet. Deshalb der Rat: keinen Dispokredit beantragen. Besser ist es, von unterwegs den Kontostand zu prüfen und die Kreditkartenabrechnung zu kontrollieren. Dies sollte möglichst vom eigenen Smartphone oder Tablet geschehen und nicht von öffentlichen Rechnern.

Marlene EndruweitFachjournalist für Finanzenm.endruweit@netcologne.de

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