Leitartikel

Wider den Einheitsbrei

Die Qualität medizinischer Leistungen – längst schon ist das Thema in der Politik und bei den Akteuren des deutschen Gesundheitswesen fest etabliert.

Die Qualität medizinischer Leistungen – längst schon ist das Thema in der Politik und bei den Akteuren des deutschen Gesundheitswesen fest etabliert und in der Lebenswirklichkeit der ambulanten wie der stationären Medizin angekommen. Nicht ohne Grund: Die Fehleranfälligkeit hochkomplexer medizinischer Eingriffe und Abläufe einerseits sowie zunehmender Patientenschutz andererseits können als Treiber einer Entwicklung angesehen werden, die – gleich einem Perpetuum mobile – keinen Stillstand kennt: Einmal angestoßen bleibt es in Bewegung. Und so beschäftigen sich zahlreiche Institutionen und Organisationen in Deutschland mit Qualitätsentwicklung und -sicherung in der Medizin und im Gesundheitswesen. Das Internetlexikon Wikipedia listet allein fast 20 Institutionen auf, die mit dem Thema „hauptamtlich“ betraut sind. Die Einrichtung eines eigenen Instituts für Qualitäts- sicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTiG) ist nur der jüngste Ausdruck davon, was für ein hoher Stellenwert dem Thema beigemessen wird.

Da bildet auch der zahnärztliche Sektor keine Ausnahme. Aber ebenfalls schon lange beschäftigen sich die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) mit dem Thema; und die Erkenntnis, dass sich durch Qualitätsförderung die zahnmedizinische Versorgung und in der Folge auch die Mundgesundheit der Bevölkerung verbessern lassen, hat sich in der Zahnärzteschaft schon länger durchgesetzt: Bereits 1988 haben BZÄK und KZBV das erste Grundsatzpapier zur Qualitätsförderung vorgelegt. Dieses Bekenntnis, das die Positionierung des Berufsstands zur Qualität in der Zahnmedizin beschreibt, wurde zuletzt 2014 fortgeschrieben und aktualisiert. Damit wollen BZÄK und KZBV auch die vielfältigen Aktivitäten auf dem Feld der Qualitätsförderung, die die Berufsverbände bereits entwickelt haben, zusammenfassen. Zusätzlich soll die „Agenda Qualitätsförderung“ aufzeigen, dass die Zahnärzteschaft nicht nur in der Vergangenheit die Förderung und Sicherung von Qualität als selbstverständliche und ureigenste Aufgabe des Berufsstands betrieben hat, sondern dass sie dies auch als eine versorgungs- und gesundheitspolitische Herausforderung sieht, der sie sich gerne auch zukünftig annimmt. Ja, wir verstehen Qualität auch als Teil unseres Sicherstellungsauftrags. Dies im Übrigen aus freien Stücken – und nicht, weil es der Gesetzgeber per ordre de mufti anweist. Dabei ist BZÄK und KZBV klar, dass dies ein kontinuierlicher, interner Lern- und Überprüfungsprozess ist.

Doch wie misst man nun die Ergebnisse zahnmedizinischer Versorgung hinsichtlich der Frage nach der Qualität? Um Antworten geben zu können, ist es wichtig, sich die Besonderheiten unseres Versorgungssektors vor Augen zu führen: So gibt es in der Zahnmedizin etwa für eine Befundsituation oft mehrere wissenschaftlich abgesicherte Therapiealternativen. Statt auf eine Muster-Therapie zurückgreifen zu können (wer hätte das nicht gerne?), verständigen sich Patient und Zahnarzt in jedem Einzelfall im Dialog über die individuell geeignete Therapie. Diese Vielseitigkeit macht unseren Beruf aus. In ihm ist die Qualität einer zahnmedizinischen Versorgung immer aufs erreichbare individuelle Optimum für den jeweiligen Patienten bezogen. Daher kann es auch keine Standardqualität geben. Dies schlägt sich analog der Besonderheiten in der Zahn- medizin auch im SGB V nieder, mit den bekannten Regelungen zu Sachleistung, Mehrkostenfähigkeit und Festzuschüssen. Zu den Besonderheiten in der Zahnmedizin gehört auch, dass es – von wenigen Ausnahmen abgesehen – keine nennenswerten Schnittmengen mit der ambulanten ärztlichen oder mit der stationären Versorgung gibt. Daher muss das Thema Qualitätsförderung und -sicherung auch sektorbezogen betrachtet werden. Es ist gut, dass dies – wenn nicht im Gesetz selbst – zumindest in der Begründung des GKV-Finanzstruktur- und Qualitätsweiterentwicklungsgesetzes berücksichtigt wird. Davon konnten BZÄK und KZBV auch Vertreter der Selbstverwaltung und der Politik bei einem Workshop überzeugen, der in Berlin stattfand und der hier in der Titelgeschichte dokumentiert ist.

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