Deutscher Zahnärztetag

Mut zum Chefsein

Hamburg, der Zukunftskongress Beruf und Familie will junge Zahnärzte auf ihren Job vorbereiten. Angemietet ist ein typischer Konferenzraum in einem Hotel - eigentlich kein Ort für Emotionen. Doch was dann folgte, das war ein leidenschaftliches Plädoyer für den "freiesten Beruf der Welt".

Insgesamt 15 Prozent der Zahnärzte sind angestellt. Als Vorteile der Arbeit in Lohn und Brot werden gerne die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die Sicherheit eines festen Einkommens und planbare Arbeitszeiten genannt ..."Unsinn!" Sagt Vizepräsident Prof. Christoph Benz: „Zahnarzt ist der freieste Beruf der Welt!“

Und: „Als Chef lässt es sich doch viel einfacher bestimmen und gestalten als im Angestelltenverhältnis: 40 Jahre tun, was ein anderer will – das kann doch keiner wollen.“ Wenn schon Abstriche, dann woanders, etwa bei der Praxiseinrichtung, Stichwort Übernahme. Benz: „Nehmt doch erstmal das, was da ist. Es muss nicht alles neu sein, man muss nicht mit der S-Klasse anfangen.

Mit einem neuen Stuhl kann man bei den Patienten nicht punkten!“ Einziges Problem auf dem Weg in die eigene Praxis seien oft Depots und Berater, die in ihrem eigenen Interesse alles schwarzmalen. „Lasst Euch nicht einfangen“, riet er, „Panik schafft Klienten. Habt den Mut, Chefs zu werden.“ Sein Mantra: „Weniger Panik, mehr Mut, mehr Optimismus.“

Mischen Sie sich ein!

Botschaften, die BZÄK-Vizepräsident Prof. Dietmar Oesterreich nur wiederholen konnte. Er legte den Zahnärzten ans Herz, sich auch in der Berufspolitik zu engagieren: „Mischen Sie sich ein! Beteiligen Sie sich! Denn wir nehmen Ihre Belange ernst und kümmern uns um Sie!“ Wie ein solches Engagement aussehen kann, erzählte der Hamburger Konstantin von Laffert, mit 49 Jahren der jüngste Zahnärztepräsident. „Die Arbeit in der Kammer schafft einen Ausgleich zum Praxisalltag – das finde ich gut“, bekannte er. Warum er sich neben der Praxis noch Kammerarbeit aufhalst? „Weil es sonst die anderen für uns machen! Die Kammer, das sind eben nicht die anderen – das sind wir. Außerdem macht es Spaß!“

Ganz praktische Fragen zum Beschäftigungsverbot für angestellte schwangere Zahnärztinnen und ZFA beantwortete die Rechtsanwältin Melanie Neumann: Sobald sie weiß, dass sie schwanger ist, darf die Angestellte laut Mutterschutzgesetz ja nicht mehr in Bereichen tätig sein, die ihre Gesundheit und die des Babys gefährden können. Arbeiten, bei denen sie in Kontakt mit Spritzen, Blut und Röntgenstrahlen gerät, sind also verboten. „Die Infektionsrisiken können auch durch Handschuhe nicht ausgeschlossen werden“, hob Neumann hervor. Was für die Zahnarztpraxis heißt, dass für angestellte Zahnärztinnen und ZFA nur noch Verwaltungs- und Bürotätigkeit infrage kommen.

Was das Gehalt betrifft: Die Schwangere erhält weiter alle Bezüge, Basis ist das Brutto inklusive aller Zuschläge. „Das bedeutet beispielsweise: inklusive vermögenswirksamer Leistungen, exklusive Fahrkostenerstattung“, erklärte die Juristin. Ihr Tipp: Bei einer Umsatzbeteiligung sollte man darauf achten, dass der Bonus monatlich beziehungsweise quartalsweise ausgezahlt wird, da eine jährliche Einmalzahlung bei der Gehaltsberechnung nicht berücksichtigt wird.

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"Sie sind Betreiber, Sie sind verantwortlich!"

Das Berufsverbot kann man nicht umgehen – selbst wenn die Schwangere dies ausdrücklich wünscht und weiter arbeiten will. Falls das Baby Schäden davon trägt, besteht Neumann zufolge immer ein Rechtsanspruch gegen den Arbeitgeber. Im Gegensatz zur angestellten Kollegin unterliegt die schwangere Praxisinhaberin keinen Einschränkungen – es obliegt ihr, ob sie arbeitet oder zu Hause bleibt. Für eine Praxisvertretung muss sie selber privat Vorsorge betreiben, es gibt keine staatlichen Ausgleichszahlungen.

Jens Nagaba, Leiter Zahnärztliche Berufsausübung bei der BZÄK, skizzierte, inwieweit das deutsche und das EU-Recht mit seinen Direktiven und Verordnungen den Praxisalltag regeln. Beispiel Aufbewahrungspflicht: Die Praxen sind bekanntlich verpflichtet, Röntgenbilder zehn Jahre aufzubewahren. Ist der Patient allerdings noch keine 18, erhöht sich der Zeitraum bis auf das 28. Lebensjahr. „Sie sind Betreiber, Inhaber und damit verantwortlich, auch wenn Sie Tätigkeiten delegieren können“, betonte er und machte darauf aufmerksam, dass neben Praxishandbüchern auch die Kammern Beratungen und Hilfe anbieten.

Antworten, die in keinem Lehrbuch stehen

Wie Zahnärzte Social Media als Wissensquelle nutzen können, beschrieb die Fachjournalistin Birgit Dohlus. „Gerade in Netzwerken und Chats finden Sie Antworten, die in keinem Lehrbuch stehen: ’Wie sagt Ihr Euren Patienten, dass sie eine schlechte Mundhygiene haben, ohne dass sie sauer sind?’, ’Eine meiner ZFA macht Stress im Team, fachlich ist sie die Beste. Was tun?’ oder ’In unserer Stadt soll demnächst ein MVZ eröffnen. Das macht mir Angst. Zu Recht?’“ Schlau sei auch, in die Vereinslandschaft hineinzuschnuppern. Dohlus: „Die meisten Verbände erheben nur geringe Beiträge für den Nachwuchs, zum Teil gibt es auch Probemitgliedschaften gratis.“

Die Chancen und Grenzen einer gemeinsamen Zeit für Abgeber und Übernehmer ging Rechtsanwalt Carsten Wiedey durch – als „Praxisübergabe mit warmer Hand“. Warm, das heißt in diesem Fall: „mit der bestmöglichen Überleitung der wertebildenden Faktoren“. Generell ziele eine gemeinsame Übergangszeit darauf ab.

Wenn "warm" irrelevant ist

Konfliktstoff könne es aber immer geben, etwa wenn der alte Kapitän weiter das Steuer in der Hand haben will. Von einer ’kalten’ Übergabe spricht man laut Widey, wenn der Übernehmer nur am Standort interessiert ist, nicht am Patientenstamm, oder wenn der Abgeber nicht mehr will und kann. Widey: „Dann ist ’warm’ auch irrelevant.“ Einigen sich Abgeber und Übernehmer auf eine gemeinsame Zeit, dann meist aufgrund dieser Beweggründe:

• Motive Abgeber:

geordneter Übergang für die Patienten; frühzeitig die Abgabe und den Kaufpreis sichern; dem Nachfolger helfen; die Möglichkeit einer gelegentlichen Tätigkeit schaffen; die Sorge vor einem möglichen Patientenverlust

• Motive Übernehmer:

Patienten geordnet übernehmen; sich als Nachfolger vorstellen; Anleitung durch den Abgeber (mündet die Unterstützung in Bevormundung, wird die Übergabe ’kalt’); Vertretung sichern; Praxis im Vorfeld prüfen. Über die Möglichkeit, über die Versorgungswerke die Altersrente zu sichern, informierte Dr. Ursula von Schönberg vom Versorgungswerk der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe. Ausdrücklich warnte sie vor gebrochenen Biografien: „Hier droht Ihnen die Altersarmut!“

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Es geht nicht darum, dass Personal besser zu machen

Wie man es schafft, mithilfe von Feedback konstruktiv Kritik zu üben und dabei unliebsame Verhaltensweisen, ineffektive Workflows und schlechte Stimmungen aufzulösen, verriet Diplom-Kaufmann Christian Henrici, Geschäftsführer der OPTI Zahnarztberatung: Für eine zielgerichtete Feedback-Vergabe sollte der Praxischef im Gespräch mit der Mitarbeiterin dies ansprechen:

1. Was habe ich gesehen?

2. Was habe ich dabei gedacht und gefühlt, wie reagiert?

3. Wie hätte ich es gern in der Zukunft?

Das Wichtigste sei dabei, die sachliche und die emotionale Ebene voneinander zu trennen. Der Feedback-Nehmer sollte sich auf der anderen Seite zurücknehmen, das heißt: schweigen, zuhören und nachdenken. Erlaubt seien Nachfragen nur bei fehlenden Informationen, im Sinne von „Das habe ich nicht verstanden.“ oder „Können Sie mir dazu noch Beispiele nennen?“. Henrici: „Es geht nicht darum, dass Personal besser zu machen, sondern werden Sie eine bessere Führungskraft!“ Genannt als Hauptgrund für wirtschaftliche Probleme in einer Zahnarztpraxis werde immer das Personal.

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