Überziehungskredite

So begegnen Sie hohen Zinsen

Kaum eine Interessenvertretung, die das Thema der Zinsen für Überziehungskredite auf dem Praxiskonto nicht aufgreift: Verbraucherverbände, Politik und Presse nehmen sich dieser Problematik zum Teil mit einer Vehemenz an, dass den Bankinstituten eigentlich Angst und Bange werden müsste. Da der Gesetzgeber aber nicht wirklich eingreift, muss jeder selbst tätig werden.

Je nach Kreditwürdigkeit zahlen Zahnärzte nach wie vor häufig zweistellige Zinssätze bei der Vergabe eines Kredits – sowie gegebenenfalls Überziehungszinsen von zusätzlich bis zu sechs Prozent pro Jahr. Es ist für die Bankbranche in der Tat schwierig, dieses Zinsniveau – sachgerecht – zu begründen. Refinanzierungskosten von teilweise weniger als einem Prozent „diskreditieren“ entsprechende Erklärungsversuche meist ebenso wie der wiederkehrende Hinweis auf die weitgehend komplikationslose Nutzung dieser Kreditform, die ja „eigentlich“ ausschließlich kurzfristigen Charakter besitzen sollte.

Auch die grundsätzlich bestehende Verpflichtung der Bankinstitute, die Reduzierung der eigenen Refinanzierungskosten an die Kunden weiterzugeben, hilft offenbar kaum. Hinzu kommt, dass vielen Kunden, ob private Anleger oder Verantwortliche in Zahnarztpraxen, die offensichtliche Diskrepanz zwischen den Einlagenzinssätzen und den Konditionen für Kredite zu hoch erscheint. Auch dieser Gesichtspunkt trägt nicht gerade zu einer verantwortungsbewussten Aufarbeitung des Themas bei.

Was man in der Praxis selbst verbessern kann

Was bleibt, sind Eigeninitiative und Disziplin der Zahnärzte – beides Möglichkeiten, die Zinsen zu reduzieren. So sollten Sie regelmäßig prüfen, ob der Überziehungskredit auch tatsächlich nahezu ausschließlich für kurzfristige finanzielle Transaktionen oder nicht doch für mittel- und langfristige Kontobewegungen genutzt wird. So ist gegen Zahlungen, die beispielsweise der Vorfinanzierung der Praxisausstattung oder der Erweiterung des Praxisgebäudes dienen, vom Grundsatz her nichts einzuwenden. Wichtig ist jedoch stets, dass die endgültige Finanzierung mit einem entsprechend preiswerten Darlehen möglichst schnell folgt.

Nach wie vor sieht die Wirklichkeit häufig anders aus, wenn sich „Überbrückungsfinanzierungen“ über mehrere Monate hinziehen und weder die Bank noch der Zahnarzt als Kunde ernsthaft daran arbeiten, diese Situation in den Griff zu bekommen. Hier ist seitens der jeweiligen Praxis eine strenge Kostenkontrolle erforderlich – konsequent und kurzfristig. Zur Verdeutlichung: Darlehen – eine akzeptable Bonität des Zahnarztes vorausgesetzt – sind für derzeit je nach Laufzeit zwischen zwei und vier Prozent Zinsen pro Jahr zu haben. Bei einem Investitionsvolumen von beispielsweise 30.000 Euro und einer kurzfristigen Umschuldung vom teuren Überziehungskredit in ein solches Darlehen können weitgehend problemlos durchaus rund sieben Prozent Zinsen pro Jahr gespart werden (= 2.100 Euro).

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Was die Banken tun könnten

Auch die Hausbanken sollten ihre bisherige Informationspraxis gegenüber ihren Kunden prüfen. Oft mehr oder weniger lapidare Hinweise auf eine Orientierung des Kreditzinssatzes an Zinssätzen im Interbankenhandel („Euribor“ oder „Libor“) ersetzen nach Überzeugung von Experten nicht klare und nachvollziehbare Erläuterungen zur konkreten Zinsfindung und zur möglichen Orientierung an der jeweiligen Kundenbonität. Hier sollte in Gesprächen mit dem Praxisverantwortlichen dargelegt werden, welche Bedingungen an eine Verbesserung des Kreditzinssatzes gebunden sind.

Darüber hinaus kann es der Kunde-Bank- Beziehung durchaus förderlich sein, wenn nicht nur der Zahnarzt, sondern auch das Kreditinstitut zumindest überdurchschnittliche und länger andauernde Kreditinanspruchnahmen überwacht und dem Kunden Umschuldungsvorschläge vor allem in entsprechende Darlehen unterbreitet. Die Zinsunterschiede zwischen Überziehungskrediten und Darlehen sind in der Regel nämlich erheblich: Je nach Kundenbonität, Darlehenshöhe, Verwendungszweck und Laufzeit betragen sie durchaus fünf Prozent pro Jahr und mehr.

Durch die regelmäßigen Tilgungsraten kommt bei einem Darlehen ein weiterer Vorteil der schrittweisen Entschuldung hinzu. So ist bankseitig zu kommunizieren, welcher Wert den vom Zahnarzt angebotenen Kreditsicherheiten bankseitig überhaupt zugestanden wird. Häufig wird hier bereits deutlich, dass die Abtretung von Patientenforderungen oder die Verpfändung der Praxiseinrichtung nur von eher geringer Bedeutung sind. Dies schlägt sich unmittelbar in der Kreditwürdigkeit des Arztes nieder. Es gilt der Grundsatz: Je besser die Sicherheiten, umso günstiger sollte der Kreditzins sein.

Was eine Alternative wäre

Für Zahnärzte bietet sich in Form eines kurzfristigen Geldmarktkredits eine interessante und relativ preiswerte Alternative zum herkömmlichen Überziehungskredit an. Je nach Bankinstitut sind die jeweiligen Bedingungen zwar unterschiedlich, üblich ist meist jedoch die Bereitstellung eines Kreditrahmens, der während der Laufzeit allerdings dauernd in Anspruch zu nehmen ist. Für Zahnärzte, die einen entsprechenden Finanzierungsbedarf haben, kann diese Kreditform bei den derzeitigen Zinssätzen von etwa vier, fünf Prozent p. a. (abhängig auch hier unter anderem von der Kundenbonität) sehr interessant sein. Möglich ist auch ein Aufteilen des bisherigen Überziehungskredits in eine „normale“ Kontoüberziehung sowie in einen kurzfristigen Geldmarktkredit. Eine akzeptable Kreditwürdigkeit vorausgesetzt, ist eine derartige Aufteilung meist problemlos möglich.

Michael Vetter

Fachjournalist für Wirtschaft

vetter-finanz@t-online.de

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