Leitartikel

TI-Anwendungen – weiter geht´s!

Kurz nach Weihnachten schlug das Thema Datensicherheit in der Telematikinfrastruktur (TI) hohe Wellen. Der Chaos Computer Club (CCC) hatte große Lücken im TI-Datennetz entdeckt. Danach konnten Außenstehende an einen elektronischen Heilberufeausweis, einen Praxisausweis (SMC-B) und an die elektronische Gesundheitskarte eines Versicherten gelangen. Der Ausweis ließ sich an eine x-beliebige Adresse – die Rede war von einem Käseladen – schicken. Die gematik reagierte sofort: Es wurden vorläufig keine weiteren Ausweise an Ärzte und Zahnärzte ausgegeben.

Solche Berichte sind Wasser auf die Mühlen eingefleischter TI-Kritiker. Doch schauen wir einmal genauer hin: So schnell die gematik das „Stopp!“ ausgesprochen hatte, so schnell hob sie es – jedenfalls für Zahnärzte – auch wieder auf. Es zeigte sich nämlich, dass das vom CCC aufgedeckte Sicherheitsleck – anders als bei den Ärzten – bei zahnärztlichen Praxisausweisen zu keinem Zeitpunkt bestanden hatte. Das liegt an den besonderen Festlegungen im zahnärztlichen Bereich. Denn elektronische Praxisausweise für Zahnarztpraxen sind ausschließlich direkt über die KZVen erhältlich. Und als Lieferadresse kann immer nur die Meldeadresse der Zahnärztin oder des Zahnarztes oder die bei der KZV hinterlegte Adresse der Praxis angegeben werden – also keine x-beliebige Käsetheke.

Was zeigt uns das? Nun, es belegt, dass wir besser differenzieren müssen, wenn es um vermeintliche Aufreger in Sachen TI geht. Das gilt im Übrigen auch für den kürzlich veröffentlichten Artikel in c‘t zu Datensicherheitsmängeln im Konnektor von T-Systems. Auch hier relativieren sich die Aussagen. Die c‘t räumte ein, dass nicht jede entdeckte Verwundbarkeit im System zwingend zu einem tatsächlichen Sicherheitsangriff führen muss.

Verstehen Sie mich nicht falsch: Es geht mir keinesfalls darum, solche Ereignisse zu verharmlosen. Datenschutz und Datensicherheit müssen immer und zu jeder Zeit bei der TI die Priorität Nummer eins bleiben. Da gibt es kein Vertun. Und dass ein Ausgabe-Stopp der SMC-B gerade für Zahnärzte, die sich noch an die TI anbinden müssen, wegen der drohenden Honorarabzüge extrem ärgerlich ist, liegt auf der Hand. Es geht vielmehr darum, undifferenzierter – und oft missinformierter – Fundamentalkritik an der TI mit klaren Fakten entgegenzutreten. Sehen wir es doch einmal positiv: Das Aufdecken der Sicherheitslücke durch den CCC und die schnelle Reaktion aller Beteiligten können auch als gutes Beispiel dafür dienen, dass die Sicherheit der TI funktioniert – ein lebendes System also, das bei Bedarf ständig weiterentwickelt wird.

Positiv ist auch zu vermerken, dass die Anbindung der Zahnärzteschaft an die TI insgesamt sehr reibungslos abläuft. Inzwischen sind über 90 Prozent der Praxen angeschlossen. Viele anfängliche Vorbehalte und Probleme konnten durch sachliche Aufklärung aus dem Weg geräumt werden. Hinzu kommt, dass die künftigen TI-Anwendungen – jetzt, wo das VSDM zu großen Teilen abgeschlossen ist – endlich einen Mehrwert für den Zahnarzt und für die Patienten bieten werden. Dazu gehört die Einführung der Sicheren Kommunikation Leistungserbringer (KOM-LE) und die qualifizierte elektronische Signatur (QES), der elektronische Medikationsplan (eMP), das Notfalldatenmanagement (NFDM), die elektronische Patientenakte (ePA) und das digitale Zahnbonusheft.

Was KOM-LE betrifft (also die Anwendung, mit der Leistungserbringer untereinander medizinische Daten sicher austauschen können) gibt es jetzt erfreuliche Neuigkeiten. Zur Finanzierung haben wir von der KZBV in langwierigen, aber konstruktiven Verhandlungen eine Einigung mit dem GKV-Spitzenverband erreicht: Ab dem 3. Quartal 2020 wird es Pauschalen für die KOM-LE-Clients, die Anbindung an den Fachdienst und eine monatliche Betriebskostenpauschale für E-Mail-Adressen geben. Ganz nebenbei sei gesagt, dass solche Vereinbarungen einen Mehrwert darstellen und keineswegs selbstverständlich sind: Andere freie Berufe, etwa die Rechtsanwälte, erhalten keine Pauschalen, um ihre Digitalisierung voranzutreiben, sondern müssen diese als Unternehmer aus eigener Tasche finanzieren. Die KZBV wird sich auch hier weiter für die Belange der Kollegenschaft einbringen. Außerdem werden wir ab dieser zm-Ausgabe regelmäßig und umfassend über die neuen Möglichkeiten der TI und deren Erweiterungen informieren.

Dr. Karl-Georg PochhammerStellvertretender Vorsitzender des Vorstands der KZBV

Einen ersten Beitrag zur TI lesen Sie auf Seite 11.

Dr. Karl-Georg Pochhammer

Stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KZBV

Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung
Universitäts str. 735
0931 Köln

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