So regeln Praxen das Thema
Wie regeln Sie den Umgang mit dem Smartphone im Praxisalltag?
„Eine Ansage samt neuer Regelung war nötig“

Bis vor Kurzem haben wir es als Praxisführung relativ locker gehalten. Wir waren der Meinung, lieber sehen wir, wenn die Mitarbeiterinnen am Handy sind, als dass sie damit heimlich auf der Toilette oder sonstwohin verschwinden. Aber dann hat das Gedaddel leider überhandgenommen und wir haben letztes Jahr eine offizielle Ansage gemacht: Handys gibt es nur noch im Backoffice und in den Pausen und sowieso nie im Behandlungszimmer! Sollte es einen Notfall geben oder jemand aus dem Team einen wichtigen Anruf erwarten, dann kommt dieser über das Praxistelefon an. Die neue Regelung klappt bisher gut und ohne großen Protest. Erstaunlicherweise erinnern sich die Kolleginnen sogar gegenseitig an die Vereinbarung. Eine Ausnahme machen wir bei den Damen am Empfang. Sie dürfen das Handy benutzen, weil wir damit auch intern mit ihnen kommunizieren. Unsere neue Regelung ist übrigens flexibel. Das heißt, wir können sie auch wieder lockern, wenn wir das Gefühl haben, der Umgang hat sich gebessert.
„Handys gehören hinter die Kulissen“

Bei uns liegen die Handys hinter den Kulissen, im Pausenraum oder im Labor. Denn ich finde es nicht gut, wenn sie vor den Patienten aus der Hosentasche ragen oder gar ein lautes Klingeln sie erschrecken würde. Es könnte der Eindruck entstehen, dass wir nicht mit voller Konzentration bei ihnen sind. Auf der anderen Seite möchte ich die Handys nicht gänzlich am Arbeitsplatz verbieten, weil die Angestellten im Notfall auch auf ihrem privaten Gerät erreichbar sein müssen. Somit ist das ein Kompromiss, mit dem wir alle leben können. Eine blöde Situation hat es bislang glücklicherweise noch nicht gegeben.
„Niemand checkt hier mal kurz das Handy“

Die Handys bleiben selbstverständlich im Sozialraum und sind auch meist auf lautlos gestellt. Keine meiner Helferinnen würde auf die Idee kommen, ihr Mobiltelefon mit ins Behandlungszimmer zu nehmen, um es ständig zu checken. Das würde ich auch nicht erlauben. Wir handhaben das schon immer so. Ich habe ein Team aus erfahrenen Mitarbeiterinnen, für die das stets selbstverständlich war. Neuen Angestellten beziehungsweise Auszubildenden wird die Regelung auch direkt so erklärt und bisher gab es da noch keine Probleme, keine Diskussionen. Wer das nicht akzeptieren kann, hat meines Erachtens nichts in diesem Beruf verloren! Wenn eine meiner Helferinnen mit kleinem Kind eine unsichere Situation wegen der Betreuung oder Krankheit oder Ähnlichem hat, dann wird das Handy schon mal mit an den Arbeitsplatz genommen, um für den Notfall erreichbar zu sein. Das wird von meinen Damen dann aber auch in der Frühbesprechung kommuniziert.
„Zwischendurch draufschauen ist ok“

In den Behandlungszimmern erlauben wir weder die privaten Handys noch Smartwatches am Handgelenk. Deren Nutzung ist in der Teeküche und im Pausenraum erlaubt, wo auch jede Angestellte ein persönliches Fach hat. Die Regelung ist einheitlich und gilt somit natürlich auch für uns Zahnärztinnen. Wir haben unsere Handys im Büro liegen.
Ist ein Moment Zeit zwischen den Aufgaben oder den Patienten, darf jeder auf sein Handy schauen. Insofern es passt, auch mehrmals am Tag. Wir verbieten es also nicht gänzlich während der Arbeitszeit und fahren mit diesem Kompromiss sehr gut, keiner legt ein Veto ein. Weil sich alle an die Abmachung halten, ist die Akzeptanz groß.
„Es gibt kein grundsätzliches Handyverbot bei uns“

Es gibt kein grundsätzliches Handyverbot bei uns, nur in den Behandlungszimmern möchte ich kein privates Mobiltelefon sehen. Solange der Umgang mit den Handys daneben aber diskret abläuft, ist das in Ordnung. Das verhält sich schon seit Jahren wie ein ungeschriebenes Gesetz, an das sich alle halten. Das ist auch besonders wichtig für den Zusammenhalt bei der Team-Größe, prägt unseren Zusammenhalt und zahlt auf den gegenseitigen Respekt ein.
Die Verwaltung darf aber Handys benutzen, da hierüber auch Angelegenheiten für den Praxisalltag geregelt werden. Ansonsten nutzen wir für die Kommunikation separate Apparate – auf denen ist auch die Erreichbarkeit der Angestellten im Notfall gewährleistet. Smart Watches wiederum sind erlaubt, sofern die Wearables lautlos gestellt sind. So können die Mitarbeitenden auch sehen, wenn sie dringlich erreicht werden müssen.
„Während der Arbeit bitte in die Schublade“

Ein grundsätzliches Handyverbot gibt es in unserer Praxis nicht. Private Mobiltelefone dürfen auch in den Praxisräumen mitgeführt werden, allerdings bitten wir darum, sie während der Arbeit in der Schublade aufzubewahren. Wichtig ist uns, dass Smartphones nicht vor den Patientinnen und Patienten genutzt werden. Die Behandlung und der persönliche Kontakt stehen ja im Vordergrund – eine private Handynutzung währenddessen passt nicht zu unserem professionellen Anspruch. Außerdem gilt ganz klar: Sensible oder patientenbezogene Daten dürfen niemals über private Geräte verarbeitet oder gespeichert werden. Datenschutz und Vertrauen haben für uns höchste Priorität.
Für organisatorische Abläufe im Praxisalltag verwenden wir separate Praxisgeräte, über die auch die Erreichbarkeit im Notfall gewährleistet ist. Smartwatches sind ebenfalls erlaubt, sofern sie lautlos gestellt sind. So können Mitarbeitende im Bedarfsfall schnell informiert werden, ohne den Praxisablauf zu stören.
Die Gespräche führte Laura Langer.







