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Umgang mit dem Smartphone im Praxisalltag

So regeln Praxen das Thema

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Darf das private Smartphone der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter während der Arbeit in der Tasche bleiben? Oder muss es im Spind verwahrt werden? Wir haben bei sechs Zahnarztpraxen nachgefragt.

Wie regeln Sie den Umgang mit dem Smartphone im Praxisalltag?

„Niemand checkt hier mal kurz das Handy“

Die Handys bleiben selbstverständlich im Sozialraum und sind auch meist auf lautlos gestellt. Keine meiner Helferinnen würde auf die Idee kommen, ihr Mobiltelefon mit ins Behandlungszimmer zu nehmen, um es ständig zu checken. Das würde ich auch nicht erlauben. Wir handhaben das schon immer so. Ich habe ein Team aus erfahrenen Mitarbeiterinnen, für die das stets selbstverständlich war. Neuen Angestellten beziehungsweise Auszubildenden wird die Regelung auch direkt so erklärt und bisher gab es da noch keine Probleme, keine Diskussionen. Wer das nicht akzeptieren kann, hat meines Erachtens nichts in diesem Beruf verloren! Wenn eine meiner Helferinnen mit kleinem Kind eine unsichere Situation wegen der Betreuung oder Krankheit oder Ähnlichem hat, dann wird das Handy schon mal mit an den Arbeitsplatz genommen, um für den Notfall erreichbar zu sein. Das wird von meinen Damen dann aber auch in der Frühbesprechung kommuniziert.

„Zwischendurch draufschauen ist ok“

In den Behandlungszimmern erlauben wir weder die privaten Handys noch Smartwatches am Handgelenk. Deren Nutzung ist in der Teeküche und im Pausenraum erlaubt, wo auch jede Angestellte ein persönliches Fach hat. Die Regelung ist einheitlich und gilt somit natürlich auch für uns Zahnärztinnen. Wir haben unsere Handys im Büro liegen.

Ist ein Moment Zeit zwischen den Aufgaben oder den Patienten, darf jeder auf sein Handy schauen. Insofern es passt, auch mehrmals am Tag. Wir verbieten es also nicht gänzlich während der Arbeitszeit und fahren mit diesem Kompromiss sehr gut, keiner legt ein Veto ein. Weil sich alle an die Abmachung halten, ist die Akzeptanz groß.

„Es gibt kein grundsätzliches Handyverbot bei uns“

Es gibt kein grundsätzliches Handyverbot bei uns, nur in den Behandlungszimmern möchte ich kein privates Mobiltelefon sehen. Solange der Umgang mit den Handys daneben aber diskret abläuft, ist das in Ordnung. Das verhält sich schon seit Jahren wie ein ungeschriebenes Gesetz, an das sich alle halten. Das ist auch besonders wichtig für den Zusammenhalt bei der Team-Größe, prägt unseren Zusammenhalt und zahlt auf den gegenseitigen Respekt ein.

Die Verwaltung darf aber Handys benutzen, da hierüber auch Angelegenheiten für den Praxisalltag geregelt werden. Ansonsten nutzen wir für die Kommunikation separate Apparate – auf denen ist auch die Erreichbarkeit der Angestellten im Notfall gewährleistet. Smart Watches wiederum sind erlaubt, sofern die Wearables lautlos gestellt sind. So können die Mitarbeitenden auch sehen, wenn sie dringlich erreicht werden müssen.

Die Gespräche führte Laura Langer.

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