10 Jahre G-BA

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Vor zehn Jahren wurde der Gemein­same Bundes­aus­schuss (G-BA) als das oberste Beschluss­g­re­mium der Selbst­ver­wal­tung in Deut­sch­land gegründet. Eine Bilanz von Dr. Jürgen Fedderwitz, stellvertretender Vorsitzender der KZBV, und Prof. Christoph Benz, Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer.

"Machtmolloch G-BA": Haben sich die anfänglichen Befürchtungen, mit demG-BA ein bürokratisches Monstrum zu errichten, bewahrheitet?

Fedderwitz:Eher ja: Der alte Bundesausschuss „Zahnärzte und Krankenkassen“ hat mit weit weniger Personal schneller und effektiver gearbeitet. Das liegt aber nicht an den Mitarbeitern des G-BA, sondern an den Strukturen und Aufgaben, die der Gesetzgeber diesem Gremium aufgedrückt hat.

Benz:Soweit wir das einschätzen können, leider ja. Aber alles hat eben seinen Preis. In diesem Fall zahlt ihn die gemeinsame Selbstverwaltung dafür, dass nicht die Politik oder einzelne durchsetzungsstarke Interessensgruppen Entscheidungen über den Leistungsumfang der GKV oder die Erstattungsfähigkeit neuer Medikamente zu Lasten der Patienten oder der übrigen Akteure des Gesundheitswesens treffen, sondern diese Aufgaben an den G-BA delegiert. Wie hat der G-BA die politische Landschaft - insbesondere die Arbeit der Selbstverwaltung - verändert?

Fedderwitz:Einmal: siehe oben. Zum anderen: Die Trägerorganisationen sollen im G-BA per Interessenausgleich den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung festlegen. Das ist ein genialer Schachzug der Politik, weil die Verantwortung für die Leistungsfähigkeit unseres Gesundheitswesens weg von der Politik und hin zu den Trägern (Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser, Krankenkassen und mittelbar Patientenvertreter) übergeht.

Benz:Ein wesentlicher Veränderungsfaktor war die aktive Einbindung der Patientenvertretung in die Entscheidungsfindungsprozesse des G-BA. Die Patientenvertreter können eigene Anträge stellen und bringen sich aktiv in die Gremienarbeit des G-BA ein. Darüber hinaus stellt der G-BA sicher, dass seine Entscheidungen leichter nachvollziehbar sind. Ob sie damit auch transparenter geworden sind, darüber müssen Dritte befinden.

Wie sind die Zahnärzte in diesem Gremium aufgestellt und welche Ergebnisse hat die Arbeit im G-BA für sie gebracht?

Fedderwitz:Die von der Politik gewollten Strukturen streben Regelungen an, die möglichst für alle Sektoren (stationär, ambulant-ärztlich, zahnärztlich) gelten. Dadurch wird es immer schwerer, die Besonderheiten in der zahnärztlichen Versorgung, die einen eigenen Sektor rechtfertigen, zu berücksichtigen beziehungsweise durchzusetzen.

Benz:Federführend im G-BA als einer seiner Träger ist die KZBV, denn schließlich gelten die G-BA-Entscheidungen für die vertragszahnärztliche Versorgung. Für die BZÄK ist wichtig, dass dies auch so bleibt. Für uns ist die Beteiligung im G-BA aus zweierlei Gründen von großer strategischer Bedeutung: Durch unsere Beteiligung erfahren wir frühzeitig, ob und zu welchen Themen der G-BA verpflichtende Maßnahmen im Bereich der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements plant und können versuchen, rechtzeitig durch freiwillige Initiativen und Maßnahmen der Kammern gegenzusteuern. Damit sichern wir eine originäre Kammeraufgabe ab. Ferner dient uns die Arbeit im G-BA der Vernetzung mit den anderen gesundheitspolitischen Schwergewichten im G-BA. Diese wird immer wichtiger, denn auch die Zahnärzteschaft kann ihre Interessen in der Regel nicht mehr allein durchsetzen, sondern braucht Verbündete.

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