Verband medizinischer Fachberufe

"12 Euro Mindestlohn sind für ZFA zu wenig!"

ck/pm
Arbeitgeber sollten ZFA nicht mit dem Mindestlohn abspeisen: Vor den beginnenden Verhandlungen fordert der Verband medizinischer Fachberufe (VmF) Tarifverbindlichkeit. Die Verträge müssten auch den Abstand zum Mindestlohn abbilden.

Am 8. April startet in Saarbrücken die neue Tarifrunde für Zahnmedizinische Fachangestellte. Verhandelt wird zwischen dem VmF und der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen für Zahnmedizinische Fachangestellte/Zahnarzthelfer/innen (AAZ) für damburg, Hessen, Saarland und den Landesteil Westfalen-Lippe.

Jede achte ZFA verdient weniger als zwölf Euro die Stunde

„Aus unseren bisherigen Umfragen schätzen wir, dass etwa sechs Prozent der rund 200.000 Zahnmedizinischen Fachangestellten derzeit nur den Mindestlohn erhalten" berichtet VmF-Präsidentin Hannelore König. Jede achte ZFA werde voraussichtlich von der Erhöhung des Mindestlohns auf zwölf Euro profitieren.

Der Mindestlohn bezieht sich auf ungelernte Tätigkeiten

Das sei für diese ZFA zwar eine erfreuliche Nachricht. Aus Gewerkschaftssicht könne man sich damit laut König aber nicht zufrieden geben: "Der Mindestlohn bezieht sich auf ungelernte Tätigkeiten. ZFA haben eine dreijährige Ausbildung abgeschlossen. Sie leisten in den Zahnarztpraxen eine verantwortungsvolle Tätigkeit, die unmittelbaren Einfluss auf die Gesundheit und das Wohlbefinden anderer Menschen hat. Dies ist allgemein als ein entscheidendes Kriterium der Entgeltbemessung anerkannt."

Jeder Arbeitgeber sollte sich deshalb bewusst sein, dass ZFA nicht mit einem Mindestlohn abgespeist werden dürfen – selbst wenn er bei 12 Euro pro Stunde liege. Zur Orientierung seien Tarifverträge ein bewährtes Mittel. Rund ein Viertel der ZFA erhalte ein Gehalt nach Tarif beziehungsweise am Tarif orientiert, weitere 36 Prozent würden sogar übertariflich bezahlt.

35 Prozent denken darüber nach, aus dem Beruf auszusteigen

Denn auch 2022 gaben laut VmF-Umfrage rund 35 Prozent der ZFA an, in den vergangenen zwölf Monaten mindestens einige Male im Monat darüber nachgedacht zu haben, aus dem Beruf auszusteigen. 2019 waren es 36 Prozent, gibt König zu bedenken: "Wenn wir jede dritte ZFA, ZMF, ZMP, ZMV oder DH als Fachkraft verlieren, ist die zahnärztliche Versorgung nicht nur in einigen Regionen, sondern flächendeckend gefährdet.“

Tarifverträge müssen auch den Lohnabstand zum Mindestlohn abbilden

Sie wies darauf hin, dass die Tarifverträge auch den Lohnabstand zum Mindestlohn für un- oder angelernte Tätigkeiten abbilden müssten. König: „Die Pflegekommission hat sich vor Kurzem darauf geeinigt, ab September 2022 den Mindestlohn für Pflegehilfskräfte auf 13,70 Euro und für qualifizierte Pflegehilfskräfte auf 14,60 zu erhöhen. Pflegehilfskräfte absolvieren ein maximal dreimonatiges Training, qualifizierte Pflegehilfskräfte eine einjährige Ausbildung. Beide liegen damit in der Entgeltbemessung beim Verantwortungsgrad unter den Kriterien von Zahnmedizinischen Fachangestellten

König fordert: „Wenn der Bund dafür sorgen will, dass zukünftig öffentliche Aufträge des Bundes nur noch an Unternehmen gehen, die nach Tarif bezahlen, dann sollte das auch für gesetzliche Krankenkassen als Körperschaften des öffentlichen Rechts gelten und bei den Honorarverhandlungen entsprechend berücksichtigt werden.“

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