Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) handelt Plus von 18,8 Millionen Euro aus

129 Krankenhäuser auf dem Land bekommen zusätzliche Mittel

ao
Politik
Im kommenden Jahr erhalten 129 bedarfsnotwendige Krankenhäuser zusätzliche Mittel. Darauf haben sich die Spitzenverbände der Gesetzlichen und der Privaten Krankenversicherung gemeinsam mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) geeinigt.

Zusätzlich zur normalen Krankenhausfinanzierung werden für diese ländlichen Kliniken im kommenden Jahr 79 Millionen Euro aufgewendet. Das sind 18,8 Millionen Euro mehr als im Jahr 2025, wie der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) am Mittwoch informierte.

Im laufenden Jahr 2025 gibt es 121 bedarfsnotwendige Krankenhäuser. 2024 waren es 136.

Wie der GKV-Spitzenverband weiter mitteilte, richtet sich die Förderhöhe nach der Anzahl der vorgehaltenen Fachabteilungen. Hält ein Krankenhaus eine oder zwei der notwendigen Fachabteilungen vor, erhält es einen Zuschlag von 500.000 Euro. Für jede weitere der bedarfsnotwendigen Fachabteilungen kommen 250.000 Euro dazu. Gesetzlich vorgegeben sind somit je Haus zwischen 500.000 und einer Million Euro. Im Jahr 2026 erhalten demnach 91 Häuser je 500.000 Euro, 18 Häuser je 750.000 Euro und 20 Häuser jeweils eine Million Euro.

Die Sicherstellungshäuser müssen jeweils eine Fachabteilung für Innere Medizin und für Chirurgie vorhalten, weiteres Kriterium ist eine geburtshilfliche Fachabteilung, heißt es. Auch Krankenhäuser mit einer Fachabteilung für Kinder- und Jugendmedizin können berücksichtigt werden.

Veränderte Vorgaben

Die Vorgaben haben sich für das kommende Jahr zudem geändert. „Wir bedauern, dass geförderte Standorte jetzt nicht mehr nachweisen müssen, dass sie an der Notfallversorgung teilnehmen und entsprechende Strukturen vorhalten“, sagte Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes. Bislang mussten die Krankenhäuser zusätzlich zu den Fachabteilungen Innere Medizin und Chirurgie oder Kinder- und Jugendmedizin die Stufe der Basisnotfallversorgung nach den Notfallstufen des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) erfüllen. Stoff-Ahnis monierte zudem, dass mehr Geld aus Beitragsgeldern fließe ohne Qualitätsnachweis. „Das ist nicht im Sinne der Versichertengemeinschaft und der Arbeitgeber“, sagte Stoff-Ahnis.

Der Vorstandsvorsitzende der DKG, Dr. Gerald Gaß, begrüßte die neuen Sicherstellungszuschläge als einen wichtigen Schritt zur Stützung der medizinischen Versorgung im ländlichen Raum. „Klar ist aber auch: Diese Zuschüsse reichen bei Weitem nicht aus, um die tatsächlichen Kosten der Kliniken zu decken. Ohne solche Unterstützungsmaßnahmen könnten viele dieser Häuser angesichts unzureichender Fallpauschalen längst nicht mehr bestehen“, betonte Gaß.

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