2G+ für zahnmedizinische Betreuung von Pflegebedürftigen
2G+ bedeutet, dass die Team-Mitarbeiter geimpft oder genesen sind und zusätzlich ein tagesaktueller negativer Corona-Schnelltest vorliegt.
Als genesen gilt man, wenn ein positiver PCR-Test mindestens 28 Tage und nicht länger als sechs Monate zurückliegt. Zahnärztinnen und Zahnärzte sind berechtigt, die tagesaktuellen Schnelltestungen in ihrer Praxis durchzuführen. Für einen selbst beschafften Schnelltest ist eine Pauschale von 3,50 Euro gegenüber der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung (KV) abrechenbar.
Laut DGAZ berichten viele Zahnärztinnen und Zahnärzte, dass die Mundgesundheit der Pflegebedürftigen durch die Pandemie erheblich gelitten habe. Insofern müsse gelten, dass Pflegebedürftige nicht wieder von der zahnmedizinischen Betreuung ausgeschlossen werden, gleichzeitig müssten sie aber besonders vor Infektionen geschützt werden.