Neue Impfverordnung schafft Voraussetzungen

Ab dem 7. Juni Coronaimpfungen auch durch Zahnärzte

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Praxis
Mit Inkrafttreten der neuen Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) sind jetzt die rechtlichen Voraussetzungen dafür gegeben, dass auch Zahnärztinnen und Zahnärzte in ihren Praxen gegen das Coronavirus impfen können, teilen die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) mit.

Beide hatten demzufolge in den vergangenen Wochen die notwendigen Voraussetzungen für eine Beteiligung der Zahnärzteschaft an der Impfkampagne geschaffen, wie die verpflichtende Anbindung an das Digitale Impfquoten-Monitoring (DIM) des Robert Koch-Instituts (RKI), die Abrechnung der Impfleistungen über die KZVen und für Privatzahnärzte über die KVen der Länder.

Die technische Umsetzung ist geregelt

Nachdem die  Allgemeinverfügung geändert wurde, welche die technische Umsetzung regelt, können Zahnärztinnen und Zahnärzte die Impfstoffe voraussichtlich ab dem 7. Juni in Apotheken bestellen.

„Nachdem jetzt mit der aktualisierten Impfverordnung die Voraussetzungen für das Impfen in Zahnarztpraxen geschaffen wurden, stehen wir Zahnärzte jederzeit zur Verfügung, wenn wir gebraucht werden und bestehende Impfangebote nicht ausreichen, um den möglichen Bedarf zu decken", betonte der KZBV-Vorsitzende  Dr. Wolfgang Eßer. "Diese Zusage gilt für die Dauer der gesamten Pandemie ohne Abstriche!“

Ab dem 7. Juni kann es losgehen

BZÄK-Präsident Prof. Dr. Christoph Benz hob hervor: „Schon im Studium lernen wir Zahnmediziner das Geben von Spritzen beim Menschen, denn das ist Tagesgeschäft in der Praxis. Nun konnte zusätzlich eine Schulung zum Erbringen von Impfleistungen absolviert werden." Im Moment sei eine Unterstützung beim Impfen nicht notwendig, da das Impfgeschehen stark rückläufig ist und die Arztpraxen sehr gut aufgestellt sind. Benz: "Sollte es aber zu Engpasssituationen kommen, stehen wir bereit: Die Zahnärzteschaft könnte bei Bedarf ad hoc Unterstützung leisten. Dies könnte lange Wartelisten verkürzen.“

FAQ zum Impfen

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