Beschluss im Bundeskabinett

Ärztlicher Notfalldienst soll künftig besser geschützt werden

pr/pm
Wer im ärztlichen Notdienst oder in der Notfallambulanz arbeitet, soll künftig besser geschützt werden. Das Bundeskabinett beschloss gestern, das Strafgesetzbuch entsprechend anzupassen.

Ein entsprechender Passus befindet sich in einem Maßnahmenpaket gegen Hasskriminalität und Rechtsextremismus, das das Bundeskabinett jetzt auf den Weg gebracht hat.

Der strafrechtliche Schutz der §§ 113 ff StGB wird ausgeweitet

„Wer im ärztlichen Notdienst oder in der Notfallambulanz arbeitet, leistet einen wichtigen Dienst für unsere Gesellschaft,“ heißt es im Bundeskabinett dazu. „Gleichzeitig sind Sanitäter & Co. auch Gewalttaten ausgesetzt. Um sie besser zu schützen, soll das Strafgesetzbuch entsprechend angepasst werden.

Bereits heute gibt es Regelungen zum besonderen Schutz von Vollstreckungsbeamten, Feuerwehrleuten, Hilfskräften des Katastrophenschutzes oder eines Rettungsdienstes. Dieser Schutz soll nun auf medizinisches Personal ausgeweitet werden.“ Das heißt, der strafrechtliche Schutz der §§ 113 ff StGB soll medizinisches Personal von ärztlichen Notdiensten umfassen.

Zuvor hatte sich der Präsident der Bundesärztekammer, Dr. Klaus Reinhardt, zu den Plänen der Bundesregierung geäußert und gefordert, dass Gewalt gegen Ärzte hart bestraft und gesellschaftlich geächtet werden sollte.

Reinhardt: „Härtere Strafen für Prügler und Pöbler in Gesundheitseinrichtungen können abschreckend wirken und sind deshalb gut und richtig. Wir verstehen die angekündigte Strafrechtsverschärfung aber auch als eine Solidaritätsadresse der Politik an all jene, die oftmals sogar ihre eigene Gesundheit aufs Spiel setzen, um anderen Menschen in Notsituationen zu helfen. Die Initiative des Bundesgesundheitsministers kann ein starkes Signal dafür sein, Gewalt gegen Retter und Helfer gesellschaftlich zu ächten.“

Reinhardt stellte heraus, dass die Aggressivität gegen Ärzte und andere Berufsgruppen im Gesundheitswesen seit Jahren zunimmt: Auf den Straßen werden Notärzte und Rettungssanitäter angegriffen. In den Notfallambulanzen passiert es immer wieder, dass Patienten wegen langer Wartezeiten aggressiv werden. Einige Krankenhäuser beschäftigen bereits Sicherheitsdienste, um ihr Personal zu schützen. Aus diesen Gründen setzt sich die Bundesärztekammer seit Langem für entsprechende gesetzliche Regelungen ein, erklärt der Ärztepräsident weiter.

Auch der Deutsche Ärztetag hatte in diesem Jahr gefordert, den strafrechtlichen Schutz für Hilfeleistende bei Unglücksfällen, gemeiner Gefahr oder Not zu erweitern. Nach den bisherigen Äußerungen des Ministers geht die angekündigte Gesetzesinitiative in diese Richtung.

9 von 10 Hausärzten sind bei bei der Arbeit schon einmal Opfer von aggressivem Verhalten geworden

Aber auch außerhalb der Notfallversorgung sind Ärzte von Gewalt betroffen. Nach einer Studie des Deutschen Ärzteblatts sind 91 Prozent der Hausärzte bei der Arbeit Opfer von aggressivem Verhalten geworden. Eine weitere Untersuchung kam laut Angaben der Bundesärztekammer zu dem Ergebnis, dass jeder vierte Arzt schon einmal körperlich angegriffen oder physisch bedroht worden ist.

Fast 40 Prozent der Ärzte berichten zudem über verbale Gewalt in den letzten zwölf Monaten. Die jeweiligen Angebote der Ärztekammern zur Gewaltprävention erstrecken sich von Meldeangeboten bis hin zu konkreten Beratungsleistungen, Deeskalationskursen, Sicherheitstrainings und Kommunikationskursen.

Im Vorfeld des Kabinettsbeschlusses hatte sich Bundesgesundheitsminister Jens Spahn zu den geplanten Maßnahmen geäußert und betont, dass die Zahl der Übergriffe auf Ärzte und Pfleger in kürzester Zeit um die mehr als die Hälfte gestiegen sei; er sei nicht gewillt, das länger hinzunehmen.

Das Maßnahmenpaket gründet auf einem gemeinsamen Entwurf von Bundesinnenministerium und Bundesjustizministerium. Das Kabinett wird nun zeitnah die notwendigen Schritte für die Umsetzung der Maßnahmen ergreifen.

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