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Aigner gegen verbindliche IGeL-Liste

sg
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Verbraucherministerin Ilse Aigner fordert mehr Transparenz bei den individuellen Gesundheitsleistungen (IGel), lehnt aber eine rechtlich verbindliche Liste ab.

Wie die Ärzte-Zeitung berichtet, stütze Aigner (CSU) ihre ablehnende Haltung auf eine aktuelle Studie, die sie zusammen mit dem Patientenbeauftragten der Bundesregierung, Wolfgang Zöller, vorstellte. Aigners Ministerium hatte die Untersuchung gefördert, die vom Institut für Gesundheits- und Sozialforschung (IGES) in Kooperation mit dem Institut für Medizinrecht der Universität zu Köln durchgeführt worden war.

Studie attestiert juristisch ausreichenden PatientenschutzDemnach seien Patienten in Vertragsarztpraxen genügend vor überflüssigen Behandlungen geschützt, wenn es um das Thema Selbstzahlerleistungen geht. Der juristische Untersuchungsteil komme zu dem Ergebnis, dass "eine Stärkung der Position von  Verbrauchern angesichts des bereits gewährleisteten Patientenschutzes insbesondere bei der Aufklärung nicht im Wege ausgreifender Rechtssetzung zu suchen ist, vielmehr durch transparente Patienteninformation".

Fundierte Auskünfte notwendig

Vorreiter in Sachen Transparenz sei laut Studie das seit Anfang dieses Jahres bestehende Internetportalwww.igel-monitor.dedes Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS), das "besonders fundiert und detailreich" sei. 

Ebenfalls Lob hätte es für den von der Bundesärztekammer und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung erstellten IGeL-Ratgeber gegeben. Dieser sei eine "sehr gute Möglichkeit", sich über Selbstzahlerleistungen zu informieren, schreibt das Blatt.

Infos in Arztpraxen teilweise schlecht

Schlecht schnitten nach der Studie hingegen die recherchierten Informationen in Arztpraxen ab: "Insbesondere bei den Informationsbroschüren, die in Arztpraxen zur Verfügung gestellt werden, zeigte sich im Rahmen der Untersuchung, dass diese vielfach keine zuverlässige Verbraucherinformation darstellen."Dennoch, so Aigner, stünden Patienten nicht schutzlos da, wenn es um IGeL im Praxisalltag geht.

Denn unzweifelhaft gebe es für Verbraucher durchaus geeignete Informationsmöglichkeiten. Die Studie weise aus, dass es allerdings schwierig sei, "solche Informationen zu identifizieren". Folgerichtig forderten die Forscher für Verbraucher - und damit potenzielle IGeL-Patienten - ein breiter angelegtes Informationsangebot zu IGeL.

Patienten-Aufklärung ist Arztsache

Da Aigner eine rechtlich verbindliche "IGeL-Liste" - eine Art Positiv-Liste für Selbstzahlerleistungen - mit Verweis auf die Untersuchung als nicht praktikabel und kaum umsetzbar ansehe, forciere sie den Gedanken, eine "informatorische IGeL-Liste als alternativer Ansatzpunkt" zu sehen. Wie diese im Detail aussehen könnte, sei noch vage.

Unterdessen sei unstrittig, welche verbraucherschutzrelevanten Aspekte aus Sicht des Ministeriums rechtlich verbindlich sein müssten. Dazu zähle unter anderem, dass die Aufklärungspflicht zu IGeL grundsätzlich dem Arzt obliege und nicht delegiert werden dürfe.

Aigner schlägt Bedenkpause für Patienten vor

Aigner schlug vor, eine - im aktuellen Entwurf zum Patientenrechtegesetz nicht enthaltene - Bedenkpause für Patienten einzuführen. Diese sollen zwischen Aufklärung und Eingriff die Möglichkeit haben, die Leistung zu überdenken oder je nach Schwere des Eingriffs eine Vertrauensperson zu konsultieren.Bei Früherkennungsuntersuchungen müsse der Arzt nicht nur über den Zweck der Untersuchung aufklären, sondern auch darüber, wie wahrscheinlich "falschpositive" und "falschnegative" Untersuchungsergebnisse seien und welche Konsequenzen diese haben, so die Ärzte-Zeitung.

Zöller fordert maßvollen Umgang mit IGeL-Leistungen

Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung Wolfgang Zöller forderte derweil eine behutsameren Umgang der Ärzteschaft mit den Selbstzahlerleistungen. Zöller: "Es muss zur Regel werden, dass der Patient eine IGeL-Leistung einfordert und nicht eine IGeL-Leistung aufgedrückt bekommt". Es gebe reichlich Missbrauch. Oft überredeten Ärzte ihre Patienten zu solchen Leistungen. 350 Zusatzangebote von der Bachblüten-Therapie bis zur Messung des Augeninnendrucks zur Vorsorge und Früherkennung eines Grünen Stars gebe es. Den Großteil davon halte er für nicht notwendig, sagte Zöller.

Deutsche kauften 2011 Zusatzleistungen für 1,5 Milliarden Euro

Hintergrund: Der Anteil der Versicherten, denen IGeL angeboten wurden, stieg nach Angaben des Forschungsinstituts IGES von 16 Prozent 2006 auf 24 Prozent im vergangenen Jahr. 1,5 Milliarden Euro gaben die Versicherten zuletzt pro Jahr für 21 Millionen solcher Angebote aus..

 

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