AstraZeneca nur noch für über 60-Jährige
In ihrem aktuellen Entwurf für den weiteren Umgang mit dem Vakzin von AstraZeneca empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) „auf Basis der derzeit verfügbaren Daten zum Auftreten seltener, aber sehr schwerer thromboembolischer Nebenwirkungen“, den COVID-19-Impfstoff „nur noch für Personen im Alter ab 60 Jahren. Da diese Nebenwirkung 4 bis 16 Tage nach der Impfung, ganz überwiegend bei Personen im Alter unter 60 Jahren auftraten.“
Für jüngere Personen, die bereits eine Impfung mit AstraZeneca erhalten haben und deren Zweitimpfung noch aussteht, wird die STIKO bis Ende April eine ergänzende Empfehlung darüber abgeben, wie mit der Verabreichung der zweiten Impfstoffdosis umgegangen werden soll. Da die Impfung mit dem AstraZeneca-Impfstoff Anfang Februar begonnen wurde, sind bei einem empfohlenen Impfabstand von 12 Wochen die ersten Zweitimpfungen Anfang Mai vorgesehen. Die Verabschiedung des neuen Beschlusses der STIKO soll morgen nach weiter Prüfung der Rückläufe und erneuter Beratung erfolgen.
Bislang 31 Fälle, 29 davon Frauen
In Deutschland sind dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI) bis Ende März 31 Fälle von Sinusvenenthrombose nach einer AstraZeneca-Impfung gemeldet worden. In 19 Fällen trat gleichzeitig auch eine Thrombozytopenie auf. Mit Ausnahme von zwei Fällen waren die Betroffenen alle Frauen und im Alter zwischen 20 und 63 Jahren. In neun Fällen war der Ausgang tödlich.
Laut Impfquotenmonitoring des Robert Koch-Instituts fanden bis einschließlich Mittwoch 2,8 Millionen Erstimpfungen und 1.998 Zweitimpfungen mit AstraZeneca statt.
Der Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz:
Der Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz:
Bei Personen über 60 Jahren: Den Ländern steht es frei, bereits jetzt auch die 60 bis 69-Jährigen für diesen Impfstoff mit in ihre Impfkampagne einzubeziehen.
Bei Personen aus Prio-1 und Prio-2 unter 60 Jahren: Sie können gemeinsam mit dem impfenden Hausarzt nach ärztlichem Ermessen und bei individueller Risikoanalyse nach sorgfältiger Aufklärung entscheiden, mit AstraZeneca geimpft werden zu wollen.
Bei Personen unter 60 Jahren, die bereits eine Erstimpfung mit AstraZeneca erhalten haben, besteht laut Zulassung eine Schutzwirkung der Erstimpfung bis mindestens Anfang Mai.
Sie können unter den oben genannten Bedingungen auch die Zweitimpfung mit AstraZeneca erhalten.
Sie warten mit der Zweitimpfung bis die STIKO schnellstmöglich zu dieser Frage Stellung genommen hat. Eine weitere Impfung mit einem anderen Impfstoff ist eine mögliche Option, die seitens der STIKO überprüft wird. In jedem Fall wird sichergestellt, dass alle Zugang zu einem Impfschema mit in der EU zugelassenen Impfstoffen haben werden, um eine volle Schutzwirkung zu erreichen.
Quelle: BMG