Auch die PKV kann einen Kostenvoranschlag fordern
Während gesetzlich Versicherte dazu verpflichtet sind, einen Kostenvoranschlag einzureichen und genehmigen zu lassen, sei das bei PKV-Kunden nicht immer der Fall, berichtet die Ärzte-Zeitung mit Verweis auf die Versicherung. Berücksichtigt werden müsse, dass Zahnlabors nicht an eine amtliche Gebührenordnung gebunden sind. Allerdings würden die festen Preise der GKV auch bei privat Versicherten veranschlagt.
Fallen die Kosten im Vergleich dazu erheblich höher aus, sollten Kunden mit dem Zahnarzt überlegen, ob Leistungen nicht in einem preiswerteren Labor erfragt werden sollten. Der PKV-Verband rät Versicherten überdies sich via Internet eine günstigere Alternative zu suchen.