Auch Doktoranden können sich bewerben!
Wie die Stiftung mitteilt, werden bis zu zwei Doktorarbeiten mit einem Betrag in Höhe von jeweils 5.000 Euro unterstützt.
Zur Teilnahme berechtigt sind Doktoranden, die den „Dr. med.“ beziehungsweise „Dr. med. dent.“ anstreben und die sich in ihrer Arbeit mit der Versorgungsforschung befassen.
Mit der Bewerbung einzureichen sind:
die erstellte Promotion
die schriftliche Beurteilung durch den Doktorvater
die Vita des Bewerbers.
Die Bewertung der eingereichten Themen erfolgt durch das Kuratorium der Stiftung, das auch über die Vergabe der Förderung entscheidet. Im Kuratorium vertreten sind neben der Stifterin des Preises, der Deutschen Ärzteversicherung AG, die Bundesärztekammer, die Bundeszahnärztekammer und die Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung e.V.. Die Entscheidung des Kuratoriums ist nicht anfechtbar.
Bewerben bis 31. Oktober 2019
Ihre Bewerbung senden Sie bis zum 31. Oktober 2019 unter dem Stichwort „Doktorandenförderung Stiftung Hufeland-Preis“ an:
„Hufeland-Preis“ Notar Dr. Christoph NeuhausKattenbug 2, 50667 Köln
Die parallel laufende Ausschreibung des Hufeland-Preises 2019 für die beste wissenschaftliche Arbeit auf dem Gebiet der Prävention und Versorgungsforschung besteht neben dieser Auslobung für Doktoranden unverändert weiter.
Für Fragen steht der Geschäftsführer der Stiftung, Rechtsanwalt Patrick Weidinger, zur Verfügung (Telefon 0221 148-30785, E-Mailpatrick.weidinger@aerzteversicherung.de).