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Elektronischer Heilberufsausweis der Generation 2.0

Austausch von eHBAs bis Ende Juni

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Jochen Gottsmann
Praxis
Seit Monaten laufen zwei Maßnahmen zum Tausch von elektronischen Heilberufsausweisen (eHBA): Sowohl eHBAs der Generation 2.0 als auch eHBAs mit IDEMIA-Chips müssen bis 30. Juni 2026 getauscht werden.

Der Termin rückt näher: Bis zum 30. Juni 2026 müssen die entsprechenden eHBAs getauscht werden. Nach Auskunft der gematik ist keine Fristverlängerung zu erwarten. Betroffene Zahnärztinnen und Zahnärzte, die den Tausch noch nicht vollzogen haben, werden dringend gebeten, auf die Nachrichten der Anbieter zu reagieren und den Tauschprozess zu starten. Die zu tauschenden Karten werden spätestens zum 30. Juni 2026 gesperrt – auch ohne Zutun der KarteninhaberInnen. Ein Unterzeichnen von E-Rezepten, eAUs oder EBZ-Nachrichten ist dann nicht mehr möglich.

Wer ist betroffen?

Bis zum 30. Juni 2026 müssen alle eHBA der Generation 2 sowie eHBAs mit Chips des Herstellers Idemia gegen neue Karten ausgetauscht werden. Betroffen sind hier

  • alle eHBAs von SHC, die bis Mitte November 2025 ausgegeben wurden,

  • alle eHBAs von D-Trust, die bis einschließlich Januar 2025 ausgegeben wurden sowie

  • alle eHBAs von medisign, die auf der Rückseite die Kennung „G2“ statt „G2.1“ tragen.

Die meisten betroffenen Zahnärztinnen und Zahnärzte sind bereits tätig geworden. Jedoch fehlt den Anbietern von zahlreichen Kunden eine Rückmeldung. Diese sollten bei Bedarf dringend handeln.

Was bedeutet das für Zahnärztinnen und Zahnärzte?

Sofern diese von ihrem Anbieter eine entsprechende Aufforderung erhalten haben, sollten sie schnellstmöglich reagieren. Betroffene erhalten neue, sichere Karten – als Austausch- oder Folgekarten, sofern alle Daten gleich geblieben sind, oder als Neuantrag, falls Name oder Meldeadresse sich geändert haben. Sofern sich keine wesentlichen Kundendaten geändert haben, ist ein vereinfachtes Austauschverfahren vorgesehen. Es muss ausreichend Zeit für die Kartenbestellung einplanen.

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Start: Die Maßnahmen der oben genannten Anbieter laufen seit Mitte 2025 (G2-Kartentausch) beziehungsweise Dezember 2025 (Idemia-Kartentausch).

  • Kommunikation: Anschreiben erfolgt per E-Mail und gegebenenfalls Post.

  • Austausch: Bis spätestens 30.06.2026. Es muss ausreichend Zeit für die Kartenbestellung eingeplant werden.

  • Sperrung: „Altkarten“ werden abhängig vom Anbieter eine gewisse Zeit nach Austausch, spätestens jedoch zum 30.06.2026 deaktiviert.

  • Kosten: Der Kartentausch erfolgt bei allen Anbietern kostenneutral.
    Für betroffene Kunden von D-Trust: Sofern der eHBA getauscht werden muss und noch länger als ein Jahr Restlaufzeit hat oder bei Umzug, muss vor der Bestellung der Support von D-Trust kontaktiert werden. Dort erhält man auf die Restlaufzeit abgestimmte Gutscheine.

  • Warum ist der Austausch wichtig? Nur mit einem gültigen eHBA können Zahnärzte weiterhin sicher auf die Telematikinfrastruktur zugreifen und die Anwendungen wie beziehungsweise E-Rezept, EBZ und eAU nutzen. Mit einem eHBA der zu tauschenden Kartentypen ist spätestens ab 01. Juli 2026 kein Unterzeichnen von E-Rezept, EBZ und eAU mehr möglich.

Weitere Informationen und Unterstützung finden Sie unter: 
D-Trust: News und <link url="https://www.d-trust.net/de/support/ehba#idemia-kartentausch" target="new-window" url-fragment="https://www.d-trust.net/de/support/ehba#idemia-kartentausch" seo-title="" follow="follow">FAQ
SHC+CARE: <link url="https://shc-care.de/aktuelles/kartenausgabe-status/austausch-ehba/401" target="new-window" url-fragment="https://shc-care.de/aktuelles/kartenausgabe-status/austausch-ehba/401" seo-title="" follow="follow">News und FAQ
Medisign: FAQ.

Jochen Gottsmann

Projektleiter für den eZahnarztausweis bei der Bundeszahnärztekammer
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