Barrierefreiheit ist eine gesellschaftliche Aufgabe

mg/ck
Nur 22 Prozent der Arzt- und 15 Prozent der Zahnarztpraxen sind laut BMG für Rollstuhlfahrer zugänglich. Der KZBV-Vorsitzende Dr. Wolfgang Eßer und der Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer, Prof. Dietmar Oesterreich, nehmen Stellung.

„Bereits seit vielen Jahren ist die Vertragszahnärzteschaft für das Thema sensibilisiert. Sie bekräftigt daher ihr Ziel, allen Menschen einen barrierearmen Zugang zu einer bedarfsgerechten Versorgung zu ermöglichen", betont Eßer.

Das erfordere allerdings erhebliche Investitionen, an denen auch die Krankenkassen angemessen beteiligt werden müssten: "Entsprechende Belastungen können nicht den Zahnärzten allein auferlegt werden, denn der Abbau von Barrieren ist ein gesamtgesellschaftliches Anliegen."

Zahnärzte unterstützen Behindertenrechtskonvention uneingeschränkt

Eßer appelliert erneut an die Bundesregierung, ein Programm der Kreditanstalt für Wiederaufbau aufzulegen, um zusätzlichen Spielraum für die barrierearme Ausgestaltung von Praxen zu schaffen. "Immerhin hat sich die Regierung mit dem Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet, gemeinsam mit Ärzten, Zahnärzten und den Ländern ein Konzept vorzulegen, das Anreize schafft, um Investitionen zum Abbau von Barrieren in Angriff zu nehmen. Dieses Projekt unterstützt die KZBV uneingeschränkt.“

Anfang August soll nach Angaben von Eßer unterwww.kzbv.deein virtueller Rundgang durch eine barrierearme Zahnarztpraxis online gehen. Die multimediale Anwendung wird Zahnärzte aus der Perspektive eines Patienten mit einer Mobilitäts-, einer Hör- oder einer Sehbeeinträchtigung informieren, welche Barrieren in einer Praxis auftreten und wie diese beseitigt werden können.

Dass der zahnärztliche Berufsstand das Thema „Barrieren abbauen“ und die Versorgung von Menschen mit Behinderung schon seit vielen Jahren aktiv angehe, verdeutlichte auch die Bundeszahnärztekammer. In den einzelnen Zahnärztekammern gebe es zuständige Referate mit konkreten Initiativen, die den Zahnärzten Impulse und Hilfestellung geben, wie Praxis und Behandlungsalltag barriereärmer werden können.

Nicht nur die baulichen Hürden sind ein Hindernis

Es gebe Praxisführer für betroffene Patienten und, da nicht nur bauliche Hürden im Weg stehen können, sei das Thema auch Gegenstand der Fort-und Weiterbildungen. "Barrierefreiheit ist viel umfassender zu interpretieren: Für uns Zahnmediziner ist es das Inkludieren Aller, um gesundheitliche Chancengleichheit zu bewirken“, sagte der Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer, Prof. Dr. Dietmar Oesterreich.

Bereits im August 2013 hatte das Institut der Deutschen Zahnärzte (IDZ) in Zusammenarbeit mit der Gesellschaft für Konsumforschung, Nürnberg (GfK) eine Befragung unter Zahnärzten zum Thema Barrierefreiheit von Zahnarztpraxen durchgeführt (die zm berichteten). Das Ergebnis: Bereits über 75 Prozent der Zahnarztpraxen sind ganz oder teilweise barrierefrei.

Hintergrund: Mehr als sieben Millionen Menschen in Deutschland sind schwerbehindert. Mit der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen verpflichten sich die Unterzeichner-Staaten, zu denen auch Deutschland zählt, Maßnahmen zu ergreifen, damit Menschen mit Handicap nicht diskriminiert werden. Dazu zählt auch, Behinderten "den gleichberechtigten Zugang" zu Ärzten zu ermöglichen.

Die stellvertretende Vorsitzende der Links-Fraktion, Sabine Zimmermann, fragte jetzt bei der Regierung nach, wie viele Arztpraxen in Deutschland für Behinderte eigentlich problemlos zugänglich sind. Laut BMG haben nur 22 Prozent der Arztpraxen für Allgemeinmedizin  einen ebenerdigen beziehungsweise für Rollstühle geeigneten Zugang oder einen Aufzug.

Am besten sehe es bei den Radiologen (37 Prozent) aus, dicht gefolgt von den Urologen (34 Prozent), den Gynäkologen und den Hals-Nasen-Ohren-Ärzten (jeweils 33 Prozent), heißt es. Am schlechtesten schneiden laut BMG Zahnmediziner und Kieferchirurgen, Kinder- und Jugendpsychologen sowie Psychiater und Psychotherapeuten ab: Ihre Praxisräume gelten demnach nur in 15 bis 17 Prozent der Fälle als für Rollstuhlfahrer geeignet. 

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