Investorengetragenen Medizinische Versorgungszentren (iMVZ)

Bayerns Gesundheitsministerin Gerlach fordert Regulierung von iMVZ

br
Politik
In einem Brief an Karl Lauterbach erinnert Judith Gerlach an das martialische Versprechen des Bundesgesundheitsministers vom vergangenen Jahr.

Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach hat die Bundesregierung aufgefordert, eine stärkere Regulierung für investorengetragene medizinische Versorgungszentren (iMVZ) nicht länger zu verzögern. In einem Brief an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach mahnte sie ein rasches Handeln an. Gerlach erinnerte Lauterbach zudem an eine nicht eingehaltene Ankündigung von Weihnachten 2022: „Letztes Weihnachten hat Lauterbach angekündigt, profitorientierte Ketten von Arztpraxen würden ‚wahrscheinlich ihr letztes schönes Weihnachten‘ feiern. Ein Jahr später heißt es überraschend ‚Alle Jahre wieder‘ für investorengetragene MVZ. Denn nichts ist geschehen, um die iMVZ stärker zu regulieren.“

Gerlach betonte: „Wir brauchen im Sinne der Patientinnen und Patienten zeitnah effektive Regulierungsmaßnahmen, wenn uns eine starke und vielfältige ambulante Versorgung gerade auch im ländlichen Raum wichtig ist. Darauf habe ich in meinem Brief gedrungen. Bayerns Vorschläge dafür liegen auf dem Tisch. Wir haben gemeinsam mit anderen Ländern im Juni 2023 erfolgreich einen Antrag zur Schaffung eines MVZ-Regulierungsgesetzes in den Bundesrat eingebracht. Darin schlagen wir konkrete Maßnahmen vor, wie MVZ stärker reguliert werden sollten. Auch diese Vorschläge hat Herr Lauterbach bislang nicht umgesetzt. Es ist aber höchste Zeit zu handeln.“

„Mit jedem Tag ohne Neuregelung steigt die Anzahl der iMVZ“

Gerlach erläuterte: „Mit jedem Tag, an dem Bundesminister Lauterbach die Vorschläge der Länder nicht aufgreift und endlich Regelungen vorantreibt, steigt der Anteil der investorengetragenen Versorgungszentren an den MVZ. […] Die Gefahr dabei ist, dass sich Investoren bei ihren Gründungen stärker auf dicht besiedelte – und damit lukrativere – Ballungsräume konzentrieren. Die Patientinnen und Patienten im ländlichen Raum haben dann das Nachsehen und langfristig eine schlechtere Versorgung. Dem muss die Bundesregierung einen Riegel vorschieben.“

Zu den zentralen Vorschlägen aus der gemeinsamen Bundesratsinitiative von Bayern, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein gehören:

  • Die Schaffung eines bundesweiten MVZ-Registers und einer Kennzeichnungspflicht für Träger und Betreiber auf dem Praxisschild, da die realen Besitzverhältnisse meist nicht ersichtlich sind, vor allem nicht für die Patienten vor Ort.

  • Maßnahmen zur Begrenzung von Konzentrationsprozessen und Monopolisierungstendenzen: So sollen Krankenhäuser künftig nur MVZ in Planungsbereichen, die ganz oder teilweise in einem Umkreis bis zu 50 Kilometer von ihrem Sitz entfernt liegen, gründen können. Auch wird die Einführung von Höchstversorgungsanteilen für Haus- und Fachärzte – sowohl bezogen auf die arztgruppenbezogenen Planungsbereiche als auch auf den gesamten Bezirk der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigungen – vorgesehen.

  • Regelungen, um die Unabhängigkeit der ärztlichen Berufsausübung im MVZ vor dem Einfluss von Kapitalinteressen zu schützen, beispielsweise durch einen besonderen Abberufungs- und Kündigungsschutz für die ärztliche Leitung und Vorgaben zu deren Mindesttätigkeitsumfang

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