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Go-Gos und No-Gos

Welche Praxiskleidung eignet sich bei Hitze – und ist erlaubt?

Was tun, wenn die Hitze in die Praxis schwappt? Peter Atkins - stock.adobe.com
LL
Praxis
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Draußen steigen die Temperaturen, drinnen kommt das Team ins Schwitzen. Inwieweit kann man seine Arbeitskleidung in der Zahnarztpraxis anpassen? Was geht arbeits- und hygienerechtlich – und was nicht?

Gerade an sehr heißen Tagen muss zwischen dem Komfort der Mitarbeitenden und den Hygieneanforderungen beim Patientenkontakt abgewogen werden. Manche Erleichterungen sind zulässig, andere dagegen nicht. Das Thema ist arbeitsrechtlich und hygienerechtlich durchaus komplex, weil sich mehrere Regelungsbereiche überschneiden: der Arbeitsschutzrecht, die Infektionsprävention, die Biostoffverordnung, die Gefährdungsbeurteilung der Praxis – und gegebenenfalls sind auch noch DGUV-Regeln zu beachten.

Anfrage also beim Deutschen Arbeitskreis für Hygiene in der Zahnmedizin (DAHZ) nachgefragt. Der DAHZ stellt mit der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) den Hygieneplan für Praxen zur Verfügung, der auf Empfehlungen des Robert Koch-Institutes (RKI) fußt.

Die Antwort: Rechtlich gibt es demnach keine feste Temperaturgrenze, ab der Beschäftigte Anspruch auf „Sommerkleidung“ haben. Vielmehr müsse die Praxisleitung im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht der Gefährdungsbeurteilung einen Ausgleich zwischen Arbeitsschutz, Hygiene und dem Wohlbefinden der Beschäftigten schaffen.

Das heißt: Steigen die Raumtemperaturen in den Behandlungs- oder Arbeitsräumen dauerhaft über etwa 26 °C, prüft die Praxisleitung geeignete organisatorische und technische Maßnahmen zur Reduzierung der Wärmebelastung. Ab Temperaturen über 30 °C werden zusätzliche Maßnahmen entsprechend der Gefährdungsbeurteilung umgesetzt.

Ab 26 bis 28 °C Raumtemperatur sollte die Praxisleitung überlegen, ob

  • leichtere Kasaks aus atmungsaktiver Qualität beschafft werden,

  • die Unterbekleidung angepasst werden kann,

  • Umkleide- und Pausenzeiten verändert werden,

  • mehr Getränke angeboten werden.

Denn: Gerade bei Behandlungen unter OP-Leuchten oder mit zusätzlicher Schutzausrüstung können Mitarbeitende deutlich höheren Wärmebelastungen ausgesetzt sein.

Was muss trotz Sommerkleidung gewährleistet bleiben?

Unter Berücksichtigung der Hygiene-Regeln muss die Kleidung weiterhin leicht zu reinigen und täglich wechselbar sein (bei Kontamination sofort gewechselt werden) und den hygienischen Anforderungen der Praxis entsprechen. Der Arbeitsschutz muss ebenfalls weiterhin gewährleistet sein. Das heißt, Handschuhe, Schutzbrille, FFP-2-Maske und bei Bedarf ein Schutzkittel dürfen durch die Anpassungen nicht beeinträchtig sein.

Schließlich muss der Eindruck von Professionalität gewahrt werden: Patienten erwarten in einer Zahnarztpraxis eine gepflegte medizinische Arbeitskleidung. Extrem freizeitbetonte Kleidung kann das Vertrauen schmälern.

Für die Kleidung unterm Kasak gibt es keine verbindliche Vorschrift. Bewährt haben sich Baumwoll-T-Shirts, die den Schweiß aufnehmen und angenehm zu tragen sind. Allerdings trocknen sie langsam. Und Funktionsunterwäsche, die schnell trocknet und die Feuchtigkeit gut transportiert, aber gerne Wärmebelastung aufweist.

Was ist problematisch?

Teile wie Tanktops und trägerlose Oberteile, bauchfreie Kleidung, stark ausgeschnittene Shirts, Sportbekleidung, Freizeitshorts und Leggings als alleinige Arbeitskleidung sind ein No-Go.

Kurze Hosen sind eine Gratwanderung: Im Behandlungszimmer besteht regelmäßig Kontakt mit Blut, Speichel, Aerosolen und Desinfektionsmitteln. Deshalb empfiehlt sich aus Sicht des Arbeitsschutzes eine Bedeckung der Beine zumindest bis knapp oberhalb des Knies oder länger.

Sehr kurze Shorts sind daher kaum mit einer professionellen Gefährdungsbeurteilung vereinbar. Bermudas oder medizinische 3/4-Hosen sind – sofern keine erhöhten Expositionsrisiken bestehen – in einzelnen Praxisbereichen möglich, aber im klassischen Behandlungsbereich eher unüblich.

Wie sieht es beim Schuhwerk aus?

Die Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA 250) verlangt geeignetes, geschlossenes Schuhwerk zum Schutz vor Kontaminationen und Verletzungen. Deshalb gelten als Standard geschlossene Berufsschuhe, waschbare Clogs mit geschlossener Vorderkappe und medizinische Arbeitsschuhe mit rutschhemmende Sohlen

Das heißt: Nein zu Flip-Flops, Sandalen mit offenen Zehen, Barfußschuhen mit freiliegenden Bereichen und offenen Pantoletten.

Dürfen Tattoos sichtbar werden?

Rechtlich gibt es kein Verbot. Entscheidend ist die Praxisordnung. Sichtbare Tätowierungen dürfen grundsätzlich getragen werden. Jenseits der Grenze sind Motive, die beleidigend, diskriminierend, extremistisch, gewaltverherrlichend oder sexuell anstößig sind.

Darüber hinaus kann eine Praxis aus Gründen eines einheitlichen Erscheinungsbildes Vorgaben machen, sofern diese sachlich gerechtfertigt und verhältnismäßig sind. Viele moderne Zahnarztpraxen akzeptieren heute dezente sichtbare Tattoos an Armen oder Waden. Bei großflächigen oder provokanten Motiven kann das Abdecken verlangt werden.

Diese Maßnahmen kann die Praxisführung einführen

  • frühere Arbeitszeiten

  • längere Mittagspause

  • belastende Arbeiten morgens

  • Anpassung der Terminplanung

  • Bereitstellung kostenloser Getränke

  • zusätzliche kurze Trinkpausen

  • Sommer-Kasaks beschaffen

  • mehrere Garnituren an Wechselkleidung bereitstellten

  • außenliegender Sonnenschutz

  • intelligentes Lüften

  • mobile Kühlung in Sozialräumen

  • Ventilatoren außerhalb des Aerosolbereichs

  • Trinkstationen

  • Kühlpacks und Eis für Pausen anbieten

Geteilte Verantwortlichkeiten

Die Praxisleitung stellt geeignete Arbeitskleidung bereit, überprüft regelmäßig die Wirksamkeit der Maßnahmen, berücksichtigt die Gefährdungsbeurteilung und informiert die Beschäftigten über diese Richtlinie.

Die Beschäftigten tragen die vorgeschriebene Arbeitskleidung, achten auf deren Sauberkeit, wechseln kontaminierte Kleidung unverzüglich und melden besondere Hitzebelastungen der Praxisleitung.

Fazit

Auch bei hohen Außentemperaturen müssen jederzeit hygienisch einwandfreie Arbeitskleidung, ausreichender Schutz vor biologischen Arbeitsstoffen, sicheres Arbeiten sowie ein gepflegtes und professionelles Erscheinungsbild gewährleistet bleiben. Dennoch können Praxisteams an besonders heißen Tagen einige Anpassungen vornehmen, um den Arbeitsalltag bei Extremtemperaturen ein bisschen zu erleichtern.

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