Einnahmen übersteigen erstmals wieder Aufwendungen
Zahnarztpraxen erwirtschafteten im Jahr 2024 durchschnittlich 937.000 Euro an Einnahmen (+4,8 Prozent) und verzeichneten 632.000 Euro an Aufwendungen (+3,6 Prozent), meldet das Statistische Bundesamt. Im Vorjahr betrugen die Einnahmen 894.000 Euro und die Aufwendungen 610.000 Euro. Der im Jahr 2024 erzielte Reinertrag betrug 305.000 Euro je Zahnarztpraxis, das ist ein Plus von 7,4 Prozent gegenüber 2023. Der Median des Reinertrags lag mit 217. 000 Euro weit darunter. Im Durchschnitt waren 10,2 Personen in einer Zahnarztpraxis tätig.
Die Arztpraxen erzielten 2024 durchschnittlich 854.000 Euro Einnahmen je Praxis (+6,2 Prozent) und 516.000 Euro Aufwendungen (+4,7 Prozent). 2023 lagen die Einnahmen bei 804.000 Euro und die Aufwendungen bei 493.000 Euro je Praxis. Der durchschnittliche Reinertrag je Arztpraxis stieg 2024 um 9 Prozent auf 338.000 Euro. Im Jahr 2023 waren es noch 310.000 Euro.
Die genannten Durchschnittswerte sind jedoch auch stark von Arztpraxen mit hohen Einnahmen, Aufwendungen und Reinerträgen beeinflusst: So verzeichnete die Hälfte aller Arztpraxen Einnahmen bis maximal 502.000 Euro, Aufwendungen bis 260.000 Euro und einen Reinertrag von höchstens 232.000 Euro. Das sind Medianwerte. Im Durchschnitt waren 9,9 Personen im Jahr 2024 in Arztpraxen tätig.
Die mit durchschnittlich 1,9 tätigen Personen im Vergleich zu Arzt- und Zahnarztpraxen deutlich kleineren psychotherapeutischen Praxen erzielten im Jahr 2024 Einnahmen von 134.000 Euro je Praxis. Dem Einnahmenplus zum Vorjahr von 10,7 Prozent stand eine kräftige Erhöhung der Aufwendungen von 22,9 Prozent auf 43.000 Euro je Praxis gegenüber. Der in 2024 durchschnittlich erwirtschaftete Reinertrag stieg um 4,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr auf 90.000 Euro je Praxis. Die Hälfte aller psychotherapeutischen Praxen erwirtschaftete einen Reinertrag von maximal 83.000 Euro (Median).
Der Reinertrag ist nicht mit dem Gewinn beziehungsweise dem Einkommen der Ärzte und Zahnärzte gleichzusetzen. Er stellt das Ergebnis des Geschäftsjahres der gesamten Praxis dar, berücksichtigt aber zum Beispiel nicht die Aufwendungen für Praxisübernahmen oder Aufwendungen für die Alters-, Invaliditäts-, Hinterbliebenen- und Krankenversicherung der Praxisinhaberinnen und -inhaber.
Die Angaben beruhen auf den Ergebnissen der Kostenstrukturstatistik im medizinischen Bereich, einer repräsentativen Stichprobenerhebung. Die Erhebung wird bundesweit bei höchstens 7 Prozent der Praxen durchgeführt und das Ergebnis auf die Gesamtheit aller Praxen hochgerechnet. Jährlich wird eine neue Stichprobe gezogen.


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