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Illegale Behandlungspraktiken in Nordirland

BDA kritisiert Pop-up-Kliniken für Dentaltourismus

sth
Gesellschaft
In einem Brief an den Gesundheitsminister beklagt der nordirische Zweig der British Dental Association eine Zunahme von „Pop-up“-Kliniken für Dentaltourismus, die nicht ausreichend kontrolliert werden.

„Ich möchte Sie auf unsere wachsende Besorgnis hinsichtlich der zahnärztlichen Behandlung in „Pop-up“-Kliniken in Hotels und in letzter Zeit auch an festen Standorten aufmerksam machen, die nicht bei der RQIA registriert sind und nicht von ihr reguliert werden“, schreibt der Vorsitzende des Northern Ireland Council der BDA, Paul Brennan, an den nordirischen Gesundheitsminister Mike Nesbitt. RQIA steht für „Regulation and Quality Improvement Authority“. Sie überprüft und bewertet die Qualität und Verfügbarkeit von Gesundheits- und Sozialdienstleistungen in Nordirland.

Bisherige Gespräche haben keine Lösung gebracht

Aus dem Brief geht hervor, dass der Northern Ireland Council der RQIA bereits in der Vergangenheit über diese aus seiner Sicht gesundheitsgefährdende Entwicklung berichtet hat. So würden in den Pop-up-Kliniken zahnmedizinische Dienstleistungen erbracht, die über die Vermarktung zahnmedizinischer Angebote im Ausland hinausgingen – ohne dass eine staatliche Kontrolle erfolge.

Mit der Reaktion der RQIA ist die Zahnärztevertretung sichtlich unzufrieden: Die Aufsichtsbehörde habe zwar bestätigt, für die Registrierung von Einrichtungen zuständig zu sein, die private Zahnpflege und -behandlungen anbieten, sie beobachte aber, dass hier eine Gesetzeslücke ausgenutzt werde. „Die RQIA vertritt den Standpunkt, dass die bestehenden Rechtsvorschriften sie daran hindern, Dienstleistungen zu registrieren, die von Zahnärzten erbracht werden, die nicht beim britischen General Dental Council (GDC) registriert sind – zum Beispiel ausländische Zahnärztinnen und Zahnärzte“, führt Brennan in seinem Brief aus.

Die Rechtsgrundlage ist bereits vorhanden

Das sieht der Northern Ireland Council anders und argumentiert mit Verweis auf die Verordnung über Gesundheits- und Sozialdienste (Health and Personal Social Services Order), die RQIA verfüge sehr wohl über entsprechende regulatorische Befugnisse. So bestehe seit 2003 im Gesundheitsbereich eine Registrierungspflicht für „jede Person, die eine Einrichtung oder Agentur jeglicher Art betreibt oder leitet“.

„Es ist unverantwortlich, dass in Nordirland Zahnbehandlungen vor Ort durchgeführt und diese Behandlungen nicht kontrolliert werden, beispielsweise bei Pop-up-Veranstaltungen in Hotels, und dadurch die Öffentlichkeit gefährdet wird.“

BDA zu Pop-up-Klinken in Nordirland

In diesem Sinne sei das bloße Betrachten des Mundes sowie jegliche Untersuchung der Zähne und des Zahnfleisches mit der Absicht, eine zahnärztliche Behandlung anzubieten, als Ausübung der Zahnmedizin zu werten. Folglich müsse jede Untersuchung als illegal gelten, die nicht von einer gemäß Gesetz befugten Fachkraft durchgeführt werde.

Der Northern Ireland Council verlangt in seinem Schreiben eine Klarstellung von Gesundheitsminister Nesbitt, dass die erforderlichen Befugnisse vorliegen, „um in allen Fällen, in denen in Nordirland Zahnbehandlungen von nicht bei der GDC registrierten Personen durchgeführt werden, Durchsetzungsmaßnahmen zu ergreifen, und dass diese Befugnisse hier in angemessener Weise voll ausgeschöpft werden“.

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