Berufsabschlüsse ukrainischer Ärzte zügig anerkennen
Laut dem Beschluss sollen die geflüchteten Fachkräfte von Gesundheitsberufen aus der Ukraine in Deutschland rasch wieder arbeiten könnenAngestrebt wird eine zügige Erteilung von Berufserlaubnissen für Ärztinnen und Ärzten durch die Länder. Unterbrochene ärztliche Ausbildungen sollen schnellstmöglich fortgesetzt werden können. Hierfür notwendige rechtliche Änderungen der Approbationsordnung für Ärzte beziehungsweise der Bundesärzteordnung werden vom Bund geprüft.
Für die Berufsgruppe der ukrainischen Pflegefachkräfte sollen laut Beschluss Möglichkeiten für eine zügige Nachqualifizierung und eine rasche Anerkennung als Pflegefachkraft in Deutschland geschaffen werden. Bereits nach der jetzt geltenden Rechtslage könnten ukrainische Pflegekräfte auch ohne Anerkennung oder beschränkte Tätigkeitserlaubnis entsprechend ihren Kenntnissen und Fähigkeiten die Durchführung von Pflege- und Betreuungstätigkeiten übernehmen, soweit es sich nicht um Vorbehaltstätigkeiten laut Pflegeberufegesetz handelt.
Beschlossen wurde ferner, dass Bund und Länder dazu zeitnah eine gemeinsame Empfehlung vorlegen sollen. Dazu werden die Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe der Kultusministerkonferenz gebeten, den Ländern zeitnah Informationen für den Verwaltungsvollzug bezüglich der Berufsanerkennung ukrainischer ärztlicher Abschlüsse sowie für die Fortsetzung von in der Ukraine begonnenen ärztlichen Ausbildungen zur Verfügung zu stellen.