Pflegeversicherung

Bundesrat billigt Pflegereform

pr
Das umstrittene Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) ist vom Bundesrat gebilligt worden. Die Länder forderten jedoch weitere Reformschritte, um die Pflege zukunftsfest zu machen.

Der Bundesrat hat am Freitag das vom Deutschen Bundestag kürzlich beschlossene Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz gebilligt. In einer begleitenden Entschließung forderte die Länderkammer jedoch weitere strukturelle Reformschritte, um die Pflegeversicherung zukunftsfest zu machen. Das Gesetz sieht ab 1. Juli höhere Beiträge vor. Um das Defizit in Milliardenhöhe zu decken, wird der Beitragssatz um mindestens 0,35 Prozentpunkte steigen. Anfang kommenden Jahres werden dazu in der häuslichen Pflege Pflegegeld und ambulante Sachleistungen um fünf Prozent erhöht.

Außerdem verlangen die Länder eine Reform der Notfallversorgung. Ziel soll sein, Patienten in die geeignete und medizinisch richtige Versorgungsebene zu steuern und die Krankenhäuser zu entlasten. Personen ohne sofortigen medizinischen Handlungsbedarf sollten die ambulante vertragsärztliche Versorgung in Anspruch nehmen, die für die Sicherstellung der Notfallversorgung in diesen Fällen verantwortlich ist, so der Bundesrat.

Sozialverband Deutschland VDK kündigt Klage an

In dem Gesetz sei eine Regelung enthalten, die diesen Zielen entgegenlaufe, kritisierten die Bundesländer. Es werde sogar ein Anreiz geschaffen, die Notfallstrukturen der Krankenhäuser jederzeit in Anspruch zu nehmen, obwohl kein sofortiger Behandlungsbedarf bestehe. Der Bundesrat forderte die Bundesregierung daher auf, diese Regelung im Rahmen einer Gesamtreform der Notfallversorgung zu revidieren und die Verantwortung des vertragsärztlichen Bereichs für ambulant behandelbare Notfälle zu stärken.

Der Sozialverband Deutschland VDK hat unterdessen angekündigt, gegen die Reform zu klagen. Er spricht von einer „großen Enttäuschung“. Der Verband will gegen die zeitliche Begrenzung der gestaffelten Beitragssätze für Eltern ab dem zweiten Kind vor Gericht ziehen. Die Ungleichbehandlung von Eltern mit mehreren Kindern gegenüber Eltern mit nur einem Kind sei nicht hinzunehmen, betonte er. Gerade Familien mit mehreren Kindern sollten lebenslang den nach Anzahl der Kinder gestaffelt reduzierten Beitragssatz zahlen und nicht nur für die Erziehungszeit. Besonders Rentnerinnen und Rentner mit mehreren Kindern über 25 Jahren würden übermäßig belastet. Fast die Hälfte der Pflegebedürftigen im Rentenalter werde von ihren Kindern gepflegt.

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