Gesetzentwurf

Bundesregierung will die Nierenlebendspende erleichtern

ao
Allgemeinmedizin
Für Nierenlebendspenden gibt es derzeit hohe Hürden, gleichzeitig warten tausende Menschen auf ein Spenderorgan. Um ihnen zu helfen, will das Bundesgesundheitsministerium Lebendorganspenden erleichtern.

Einem ähnlichen Vorstoß des früheren Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach (SPD) hatte das Bundeskabinett bereits am 17. Juli 2024 zugestimmt. Wegen des Bruchs der Ampelkoalition wurden die Pläne jedoch nicht mehr umgesetzt. Nun hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) einen Referentenentwurf vorgelegt, um damit die Lebendorganspende-Reform in aktualisierter Form erneut auf den Weg zu bringen.

„Seit langer Zeit reicht die Zahl der Spendernieren nicht aus, um den Bedarf zu decken“, heißt es in dem Entwurf. Die Folge seien lange Wartezeiten im Schnitt von bis zu acht Jahren auf Nieren Verstorbener. Damit verbunden seien gravierende Einschränkungen der Lebensqualität durch aufwendige Dialysebehandlungen und erhebliche Verschlechterungen des Gesundheitszustands.

Mit dem „Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen“ will das BMG den Kreis der Organspender und den Kreis der Organempfänger bei der Lebendorganspende erweitern. Zudem sollen die Voraussetzungen für eine Überkreuz-Lebendnierenspende und eine nicht gerichtete anonyme Nierenspende in Deutschland geschaffen werden.

Spenden „über Kreuz" sollen möglich werden

Künftig sollen so auch Spenden zwischen unterschiedlichen Paaren „über Kreuz“ ermöglicht werden. Aufgehoben werden soll zudem die Vorgabe, dass Nierenspenden zu Lebzeiten nur zulässig sind, wenn kein Organ eines Gestorbenen verfügbar ist.

Ein Organ übertragen lassen können Spender bisher nur an Verwandte ersten oder zweiten Grades, Ehegatten, eingetragene Lebenspartner oder andere, die ihnen „in besonderer persönlicher Verbundenheit offenkundig nahestehen“. Konkret geht es um das Übertragen einer Niere, wenn es unter Spenderpaaren (Spender/Empfänger) medizinisch nicht möglich ist.

Künftig soll die Niere dann nicht an die geplante nahe Person, sondern „über Kreuz“ an einen passenden Empfänger gehen können, der mit einem für sich vorgesehenen nahestehenden Spender ebenfalls nicht kompatibel ist. Im Gegenzug geht die Spenderniere des anderen Paares an die Empfängerin oder den Empfänger des ersten Paares.

Außerdem will das BMG mit dem Gesetzentwurf den Schutz der Spenderinnen und Spender stärken. Sie sollen eine verpflichtende umfassende psychosoziale Beratung erhalten. Zudem werden die Transplantationszentren verpflichtet, mindestens eine Begleitperson zu bestellen, die den Spendern während des gesamten Prozesses zur Seite steht und sie unabhängig begleitet.

Mit dem Gesetzentwurf will das Ministerium zudem die Voraussetzungen für die Anbindung der Gewebeeinrichtungen an das Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende schaffen. Dadurch sollen diese unmittelbar selbst über das Abrufportal klären können, ob in einem potenziellen Spendenfall bei einer Person die Bereitschaft zur Gewebespende vorliegt.

6.400 Menschen warten auf eine Nierenspende

Nach Angaben der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) ist die Niere das am häufigsten für eine Transplantation benötigte Organ. Ende 2024 standen in Deutschland demnach knapp 6.400 Menschen auf der Warteliste für eine Nierentransplantation. Im Jahr 2024 wurden 2.075 Nieren transplantiert. 632 dieser Spendernieren stammten aus einer Lebendorganspende.

Durch verbesserte Operationstechniken und Fortschritte in der medizinischen Behandlung steigen die Erfolgsaussichten einer Nierentransplantation an. Von 100 transplantierten Nieren, die lebend gespendet wurden, funktionieren laut BZgA ein Jahr nach der Operation noch 96. Nach fünf Jahren arbeiten noch 86 der Spenderorgane. Zum Vergleich: Stammen die Spendernieren aus einer postmortalen Organspende, arbeiten nach fünf Jahren noch 75 der Spendernieren. 

Um zu Lebzeiten eine Niere spenden zu können, muss die Spenderin oder der Spender zwei gesunde Nieren und einen guten allgemeinen Gesundheitszustand aufweisen. Nach der Entnahme einer Niere hat die Spenderin oder der Spender noch etwa 70 Prozent der Nierenleistung vor der Lebendorganspende. Diese Nierenleistung reicht laut BZgA für ein normales Leben aus.

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