BZÄK und KZBV fordern Sprachtest vor der Kenntnisprüfung
Mit dem geplanten „Gesetz zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen“ will die Bundesregierung dem zunehmenden Fachkräftemangel im Gesundheitswesen entgegenwirken. Am Montag hatten BZÄK und KZBV eine gemeinsame Stellungnahme zum Entwurf vorgelegt, parallel dazu gab es eine Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestags, bei der sie sich auch positionierten.
Kenntnisprüfung ohne Ausnahme!
„Für die Zahnmedizin ist es sinnvoll, ausnahmslos auf die Kenntnisprüfung zu setzen, nicht nur als Regelfall", betonte Dr. Ralf Hausweiler, Vizepräsident der BZÄK. Auch künftig müssten für das Verfahren erforderliche Unterlagen auf Echtheit, Plausibilität und Referenz überprüft werden, bevor eine Kenntnisprüfung abgelegt werden könne. Nur so könne eine ausreichende Prüfqualität sichergestellt werden. „Leider schweigt der Entwurf zu dieser zentralen Frage und verweist auf noch kommende Rechtsverordnungen“, kritisierte Hausweiler.
Darüber hinaus müssten die für die Berufsausübung erforderlichen Sprachkenntnisse vor der Kenntnisprüfung gecheckt werden. Kenntnisse der deutschen Sprache seien nicht nur Voraussetzung dafür, dass die Antragsteller die Kenntnisprüfung ablegen können, sondern elementarer Bestandteil der zahnärztlichen Berufsausübung, betonten BZÄK und KZBV in einer gemeinsamen Stellungnahme. Zugleich forderten sie, für Zahnärztinnen und Zahnärzte mit einer vorläufigen Berufserlaubnis in der vertragszahnärztlichen Zulassungsverordnung eine Rechtsgrundlage zu schaffen.
An erster Stelle steht die Sicherheit der Patienten
Die von der Regierung geplante Alternative der Gleichwertigkeitsprüfung nach Aktenlage habe sich in der Praxis für die Zahnmedizin als untauglich erwiesen. Bereits der Bundesrat habe insoweit richtig festgestellt, dass der Verwaltungsaufwand dabei in der Zahnmedizin zu hoch sei, zu lange dauere und nahezu ausschließlich zu negativen Ergebnissen für die Antragstellenden führe, machte die BZÄK deutlich.
Kritisch sehen BZÄK und KZBV auch das Vorhaben der Regierung, einen partiellen Berufszugang zur Zahnheilkunde einzuführen. Dafür bestehe kein praktischer Bedarf. Gleiches gelte für beabsichtigte Härtefallregelungen für den Berufszugang, hieß es.
„Für die Zahnmedizin ist es sinnvoll, ausnahmslos auf die Kenntnisprüfung zu setzen, nicht nur als Regelfall!"
BZÄK-Vizepräsident Dr. Ralf Hausweiler
So bewerten andere Verbände den Entwurf
Auch andere Verbände und Organisationen begrüßen grundsätzlich die Intention des Gesetzentwurfs, fordern aber zugleich ebenfalls Nachbesserungen.
Die Bundesärztekammer (BÄK) mahnt „die Einhaltung hoher Sorgfaltsmaßstäbe“ an und verlangte ein deutschlandweites ärztliches Approbationsregister. „Eine substanzielle Verbesserung lässt sich nur erreichen, wenn der gesamte Prozess in den Blick genommen wird“, sagte Ärztepräsident Dr. Klaus Reinhardt im Vorfeld der Anhörung. Dazu gehörten frühzeitige und verlässliche Informationen für antragstellende Ärztinnen und Ärzte bereits im Herkunftsland, ein transparentes und qualitätsgesichertes Anerkennungsverfahren sowie eine strukturierte Unterstützung bei der beruflichen Integration über die Anerkennung hinaus.
Auf diese Einschränkung verweist auch die Bundesapothekerkammer (BAK), die daher von einer Einschätzung unter Vorbehalt spricht. Die Kenntnisprüfung als Regelfall sei grundsätzlich zu begrüßen, allerdings stelle sich die Frage, ob es nicht mindestens einen Plausibilitätscheck geben müsse, bevor jemand dafür zugelassen wird. Überdies müssten die Antragsteller keine praktische Ausbildung gemäß Approbationsordnung von mindestens sechs Monaten nachweisen, dies wäre jedoch ernsthaft zu diskutieren. Kritisch bewertet die BAK die Regelung zum partiellen Berufszugang. Es sei nicht ersichtlich, welche Fallgestaltungen überhaupt denkbar wären, bei denen ein partieller Berufszugang infrage kommt.
Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband bewertet mehrere Pläne der Bundesregierung positiv, darunter den „direkten Einstieg in eine Kenntnisprüfung als Regelfall statt einer aufwendigen, dokumentenbasierten Gleichwertigkeitsprüfung“. Wie auch die BÄK verwest der Verband auf die Problematik, dass die Ausgestaltung der Kenntnisprüfung erst in einem zweiten Schritt in der Approbationsordnung geregelt werden soll. Außerdem plädiert der Verband für eine einfache Vorprüfung eingereichter Unterlagen vor der Kenntnisprüfung, um eine „qualitätsgesicherte Prüfung der Berufsqualifikationen gewährleisten zu können“.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) spricht in ihrer Stellungnahme von einem „Schritt in die richtige Richtung“. Das Gesetz sei ein „adäquates Instrument gegen den Fachkräftemangel“. Gleichzeitig müsse aber „eine qualitativ hochwertige und differenzierte und vor allen Dingen auch sichere Patientenversorgung gewährleistet bleiben".
Der Deutsche Hebammenverband (DHV) schlägt vor, eine zentrale Stelle einzurichten, wo länderübergreifend eine einheitliche Gleichwertigkeitsprüfung beziehungsweise Kompetenzprüfung stattfinden kann. Der DHV warnt vor einer Gefährdung der Sicherheit von Mutter und Kind, wenn berufsfremde Personen (auch partiell) die vorbehaltenen Tätigkeiten von Hebammen übernehmen dürfen. Zudem sei unklar, welche Tätigkeiten bei einer Hebamme partiell vergeben werden können, da der Beruf einen ganzheitlichen Blick auf Mutter und Kind beinhalte.
Außerdem stellten die beiden Standesorganisationen klar, dass „bei allen Anpassungen die Sicherheit der Patientinnen und Patienten höchste Priorität“ haben müsse. Reformvorhaben dürften nicht auf Kosten der Patientensicherheit oder der Qualität der zahnärztlichen Versorgung gehen. Es sei interessen- und sachgerecht, die Kenntnisprüfung als Regelfall einzuführen und auf eine dokumentenbasierte Gleichwertigkeitsprüfung zu verzichten. Jedoch dürften Vereinfachungen nicht dazu führen, dass Menschen ohne hinreichende Prüfung der Unterlagen in die Kenntnisprüfung geschickt werden.


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