Sie wurden erfolgreich abgemeldet!

Revision der Medizinprodukteverordnung, Bürokratieabbau, Arbeitskräftemobilität

BZÄK wirbt im Europäischen Parlament für Positionen der Zahnärzteschaft

Der Geschäftsführende Vorstand der BZÄK in Straßburg: Dr. Doris Seiz (Vizepräsidentin), Dr. Romy Ermler (Präsidentin) und Dr. Ralf Hausweiler (Vizepräsident) Cornelia Schwarz/ZBW
sr
Politik
  •  
Von der beruflichen Anerkennung Drittstaatsangehöriger bis zur Zuckerreduktion: Im Rahmen seines gestrigen Besuchs im Europäischen Parlament in Straßburg warb der Geschäftsführende Vorstand der Bundeszahnärztekammer für die Positionen der deutschen Zahnärzteschaft.

Themen bei dem Gespräch von BZÄK-Präsidentin Dr. Romy Ermler, Vizepräsident Dr. Ralf Hausweiler und Vizepräsidentin Dr. Doris Seiz mit der EU-Abgeordneten Marion Walsmann (CDU) waren die Revision der europäischen Medizinprodukteverordnung und der Abbau bürokratischer Belastungen für Zahnarztpraxen. Darüber hinaus wurden Fragen der Prävention und Gesundheitsförderung sowie damit verbunden aktuelle EU-Initiativen zur Reduktion des Zucker- und Tabakkonsums und die damit verbundenen regulatorischen Maßnahmen erörtert.

Einen besonderen Schwerpunkt bildete in dem Gespräch mit Walsmann, die Mitglied des Binnenmarktausschusses IMCO ist, das im September vorgestellte „Fair Labour Mobility Package“. Ziel des Pakets ist, die berufliche Mobilität innerhalb der EU zu erleichtern und zugleich Fachkräfte aus Drittstaaten für den europäischen Arbeitsmarkt zu gewinnen.

Thema war auch die Anerkennung der Berufsqualifikationen von Drittstaatsangehörigen

Kritisch bewertete der Geschäftsführende Vorstand insbesondere den darin enthaltenen Vorschlag für eine neue EU-Richtlinie zur Anerkennung von Berufsqualifikationen von Drittstaatsangehörigen. Vorgesehen ist darin unter bestimmten Voraussetzungen, dass Angehörige medizinischer und zahnmedizinischer Berufe mit einem Abschluss aus einem Drittstaat von einer automatischen Anerkennung ihrer Qualifikationen innerhalb der EU profitieren könnten, sofern sie ihren Abschluss an einer entsprechend geprüften und akkreditierten Hochschule erworben haben.

Aus Sicht der BZÄK besteht die Gefahr, dass die vorgeschlagenen Regelungen das erst kürzlich verabschiedete neue deutsche Anerkennungsrecht unterlaufen. Zudem werfe der Richtlinienentwurf grundlegende Fragen zur praktischen Umsetzung und zur Sicherstellung einheitlicher Qualitätsstandards auf. Der BZÄK-GV machte deutlich, dass bei der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen weiterhin gewährleistet sein müsse, dass die Bewerberinnen und Bewerber tatsächlich über die erforderlichen fachlichen Kompetenzen verfügen.

Eine automatische Anerkennung, die nicht ausreichend an eine individuelle Prüfung der nachgewiesenen Qualifikationen geknüpft ist, birgt nach Ansicht der BZÄK erhebliche Risiken. Gerade in der Zahnmedizin müssten der Schutz der Patientinnen und Patienten und die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Versorgung oberste Priorität haben.

Melden Sie sich hier zum zm Online-Newsletter an

Die aktuellen Nachrichten direkt in Ihren Posteingang

zm Online-Newsletter


Sie interessieren sich für einen unserer anderen Newsletter?
Hier geht zu den Anmeldungen zm starter-Newsletter und zm Heft-Newsletter.

Zum Seitenanfang springen