BZÄK: "Zahnärztliche Vorsorge für die Kleinsten wird endlich möglich"
Damit sei "die jahrelange Forderung der Zahnärzteschaft für eine bessere Versorgung von Kleinkindern von 0 bis 3 Jahren" auf den Weg gebracht, heißt es in einer Mitteilung der BZÄK.
„Wir sind froh, dass diese Präventionslücke endlich geschlossen wird“, sagt Prof. Dr. Dietmar Oesterreich, Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer. „Deutschlandweit sind etwa 15 Prozent der unter dreijährigen Kinder von Karies betroffen, besonders Kinder aus Familien in sozial schwierigen Lebenslagen leiden zu oft unter frühkindlicher Karies, auch Nuckelflaschenkaries genannt. Wir Zahnärzte haben schon vor Jahren ein wissenschaftliches Konzept vorgelegt, wie man dies effektiv angehen könnte. Ein wesentlicher Baustein waren die Frühuntersuchungen vom ersten Zahn an. Ab dem Sommer dürfen endlich Eltern mit ihren Kleinkindern die neuen zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen in Anspruch nehmen.“
Das ärztliche Kinderuntersuchungsheft wurde bereits letztes Jahr im Sinne zahnärztlicher Früherkennungsuntersuchungen umgestaltet, unter anderem sind im „Gelben Heft“ nun Verweise vom Kinderarzt zum Zahnarzt für die Altersgruppe vom 6. bis 64. Lebensmonat enthalten.
Die am 17. Januar 2019 beschlossene Kostenübernahme der Gesetzlichen Krankenversicherungen ist nun laut BZÄK ein weiterer Schritt zur Verbesserung der Mundgesundheit von Kleinkindern: Bis zum vollendeten 33. Lebensmonat sind drei zusätzliche zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen vorgesehen, inklusive eingehender Untersuchung, Beratung der Eltern und Anleitung zum täglichen Zähneputzen beim Kleinkind.
Ferner haben Kleinkinder einen Anspruch auf eine Zahnschmelzhärtung mit Fluoridlack zweimal im Halbjahr. So soll frühkindlicher Karies vorgebeugt werden.