Bald neue Leistungen für Kleinkinder!
„Zukünftig tragen die gesetzlichen Krankenkassen eine Vorsorgeuntersuchung beim Zahnarzt bereits ab dem sechsten Lebenmonat" - darauf verweist Dirk Kropp, Geschäftsführer von proDente, zum Tag des Babys am 2. Mai.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte auf Initiative der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) zu Beginn des Jahres neue zahnärztliche Früherkennungsleistungen für Babys und Kleinkinder beschlossen. Junge Familien haben künftig Anspruch auf:
Eine Untersuchung durch den Zahnarzt bereits ab dem 6. Lebensmonat. Bis zum 33. Lebensmonat können Babys dreimal einen Zahnarzt besuchen. Die Früherkennung ist zeitlich auf die U-Untersuchungen abgestimmt.
Gesetzliche Krankenkassen zahlen demnächst auch, wenn der Zahnarzt Fluoridlack auf die Milchzähne aufträgt. Damit wird die Remineralisierung des Zahnschmelzes unterstützt und Karies verhindert. Auch diese Maßnahme gilt für Babys und Kleinkinder vom 6. bis zum 33. Lebensmonat.
Quelle: KZBV
Der neue Anspruch besteht zweimal je Kalenderhalbjahr, unabhängig davon, ob bei den Kindern bereits kariöse Stellen entdeckt wurden. Der Beschluss liegt dem Bundesgesundheitsministerium vor und tritt frühestens am 1. Juli 2019 in Kraft.
„Patienten sollten für den Besuch viel Zeit einplanen und ruhig etwas zu früh beim Zahnarzt eintreffen“, empfiehlt Kropp weiter. Kleine Kinder benötigten viel Zeit, um sich an eine ungewohnte Umgebung zu gewöhnen. „Der Zahnarzt hat nichts dagegen, wenn das Baby sich spielerisch mit der Umgebung vertraut macht“, betont Kropp.