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Seit Februar 2019 können niedergelassene Zahnärzte mehr als zwei Zahnärzte anstellen. Damit muss die Berufshaftpflichtversicherung neu berechnet werden. Denn je mehr versichert sind, desto höher liegt die Gesamtprämie. Sonstige angestellte Mitarbeiter lassen die Prämie nicht steigen.
Die Bedingungen haben sich allgemein verbessert und wurden um Neuheiten ergänzt - wie beispielsweise die Internethaftpflicht. Zudem gibt es große Unterschiede bei den Versicherungsbeiträgen. Ein Check-up lohnt sich.
Die wichtigsten Neuerungen 2020
1. Abhandenkommen fremder Sachen
Wenn Belegschafts- oder Besuchereigentum einschließlich der sich daraus ergebenden Vermögensschäden beschädigt, abhanden kommt oder vernichtet wird, greift die Versicherung. Ausgenommen sind allerdings Geld, Kreditkarten und Schmuck sowie Schäden am Kraftfahrzeug, wenn es auf einem nicht gesicherten Parkplatz stand.
2. Abhandenkommen von Schlüsseln
Gehen Schlüssel - etwa der Generalschlüssel der zentralen Schließanlage - verloren, auch wenn diese im Besitz der Angestellten als mitversicherte Personen sind, greift die Versicherung. Des Weiteren werden die Kosten für einen möglichen Austausch der Schlösser und Sicherungsmaßnahmen abgedeckt.
3. Erweiterter Strafrechtsschutz
Kommt es zu einem Strafverfahren, dessen Ereignis oder Folge unter den Versicherungsschutz der Haftpflichtversicherung fällt, greift die Versicherung und trägt die Gerichts- und Verteidigungskosten.
4. AGG-Deckung
Diese greift auch bei der Verletzung von Vorschriften zum Schutz vor Benachteiligung, vor allem hinsichtlich des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes (AGG).
5. Vermögensschäden – Beispiele: