Corona-Bonus bleibt steuerfrei bis Ende März 2022
Zunächst war die Regelung bis zum 31. Dezember 2020 befristet, wurde dann bis zum 30. Juni 2021 und nun bis zum 31. März 2022 verlängert. Danach ist der Bonus laut VLH wieder voll lohnsteuer- und sozialversicherungsbeitragspflichtig.
Arbeitgeber können ihren Beschäftigten somit eine finanzielle Unterstützung bis zu einem Betrag von 1.500 Euro steuerfrei auszahlen oder als Sachleistungen gewähren. Die Regelung gilt für Sonderleistungen, die Beschäftigte vom 1. März 2020 bis zum 31. März 2022 erhalten. Voraussetzung ist, dass die Sonderzahlungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden und der Arbeitgeber die steuerfreien Leistungen im Lohnkonto aufzeichnet. Ist der Bonus eine Sachzuwendung, sollte der Arbeitnehmer den Empfang mit Datum schriftlich bestätigen.
Die summe kann man auch staffeln
Arbeitgeber, die ihren Angestellten im Jahr 2020 einen Corona-Bonus von 1.000 Euro gewährt haben, können ihnen nun bis zum 31. März 2022 nochmals einen Bonus von 500 Euro auszahlen. Wurde 2020 kein Corona-Bonus gewährt, darf er noch bis Ende März 2022 voll ausgeschöpft werden.
Personen, die zwei oder mehr Dienstverhältnisse bei unterschiedlichen Arbeitgeber haben, dürfen den Corona-Bonus von bis zu 1.500 Euro für jedes Beschäftigungsverhältnis erhalten und das auch innerhalb eines Kalenderjahres.