Corona-Gesetz ist durch den Bundestag gebracht
Der Bundestag hat heute Vormittag über Änderungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) debattiert. Mit der Mehrheit von SPD, Grünen und FDP ist das Gesetz jetzt gebilligt (398 Ja-Stimmen, 254 Nein-Stimmen, 36 Enthaltungen, von 688 gesamt). Nach dem Willen der möglichen Koalitionsparteien soll die epidemische Notlage am 25. November auslaufen.
Diese Regeln wurden unter anderem beschlossen:
Diese Regeln wurden unter anderem beschlossen:
Es kommt die 3G-Regel am Arbeitsplatz.
3G gilt auch im öffentlichen Nah- und Fernverkehr sowie im Flugverkehr.
Beschäftigte sollen außerdem - wenn möglich - wieder von zu Hause aus arbeiten (Homeoffice-Pflicht).
Um vulnerable Gruppen besser zu schützen, insbesondere ältere Menschen, ist in Pflegeeinrichtungen, Altenheimen, Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen eine Testpflicht für Arbeitgeber, Beschäftigte und Besucher vorgesehen.
Die Bundesländer sollen keine generellen Schließungen von Schulen, Geschäften, Gastronomie oder Sportstätten mehr anordnen dürfen.
Geplant ist die Einfügung eines bundeseinheitlichen Katalogs möglicher Schutzvorkehrungen in Paragraf 28a des Infektionsschutzgesetzes. Dieser soll bis zum 19. März 2022 gültig sein und ermöglicht den Bundesländern, die je nach Entwicklung der Lage erforderlichen Vorkehrungen zu treffen. Dazu gehört auch die Teilnahme am öffentlichen Leben mit 2G oder 3G. Ferner werden gesetzliche oder untergesetzliche Regelungen zum Infektionsschutz im regulären parlamentarischen Verfahren jederzeit kurzfristig ermöglicht, heißt es im Entwurf.
Zu den Schutzvorkehrungen zählen die Anordnung eines Abstandsgebots, die Maskenpflicht, die Vorlage von Impf-, Genesenen- oder Testnachweisen, verpflichtende Hygienekonzepte, Auflagen für den Betrieb von Gemeinschaftseinrichtungen wie Hochschulen oder Einrichtungen der Erwachsenenbildung sowie die Verarbeitung von Kontaktdaten von Kunden, Gästen oder Teilnehmern einer Veranstaltung.
Morgen folgt die Abstimmung im Bundesrat
Grundlage der Debatte war ein entsprechender Gesetzentwurf, über den die Abgeordneten namentlich abzustimmen hatten. Der Entwurf wurde mit den Stimmen der drei Ampelfraktionen gegen das Votum der CDU/CSU und der AfD bei Enthaltung der Linken angenommen. In der Debatte hatte die Union betont, dass der Gesetzentwurf der Ampelfraktionen der Dramatik der Lage nicht gerecht werde. SPD, Grüne und FDP verteidigten die geplante Änderung hingegen vehement.
Krankenhäuser bekommen für jeden COVID-19-Patienten, den sie aufnehmen, einen Versorgungsaufschlag. Der Gesetzentwurf beinhaltet zudem die Fortführung sozialer und wirtschaftlicher Schutzschirme (erweitertes Kinderkrankengeld, Finanzschutzschirm für die Sozialbranche).
Der Bundesrat muss auf seiner für morgen geplanten Sitzung dem Gesetz noch zustimmen. Allerdings haben die von der Union geführten Länder schon mit einer Blockade gedroht, weil ihnen die Neuregelungen nicht weit genug gehen.
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