Antwort auf zwei AfD-Anfragen

COVID-19-Bekämpfung: Nach diesen Kriterien entscheidet die Regierung

pr
Nach welchen Kriterien trifft die Bundesregierung ihre Entscheidungen zur COVID-19-Krisenbekämpfung? Und welche Daten legt sie dafür zugrunde? Die beiden Kleinen Anfragen der AfD hat sie jetzt beantwortet.

In zwei Kleinen Anfragen hatte die AfD-Bundestagsfraktion die Bundesregierung zu ihrer Corona-Krisenbewältigung befragt. Zum einen ging es um die Bewertungsgrundlagen, die Handlungsweise und die Kommunikation der Bundesregierung im Rahmen der Krisenbekämpfung (Drucksache 19/21086). Zum anderen um die Datengrundlage des Regierungshandelns in der Corona-Krise (Drucksache 19/21098.

Schutz versus Freiheit

Die Bundesregierung antwortete jetzt, sie habe in Abstimmung mit den Ländern das Leben und die Gesundheit der Bürger sowie den Schutz des Gesundheitswesens einerseits und die durch die jeweiligen Maßnahmen entstehenden Einschränkungen der Grundrechte andererseits abgewogen. Alle Entscheidungen seien zu jedem Zeitpunkt aufgrund der jeweils bestmöglichen Einschätzung der Lage, der objektiv bestehenden Handlungsoptionen und der jeweils aktuell vorliegenden fachlich-wissenschaftlichen Erkenntnisse erfolgt.

Sie habe dabei auch die möglichen Folgen wirtschaftlicher, sozialer und auch gesundheitlicher Art berücksichtigt und dazu als Maßstab viele Daten und Indikatoren herangezogen, unter anderem:

das Bruttoinlandsprodukt und andere Größen der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen,

die Umsatzentwicklung in der gewerblichen Wirtschaft,

die Entwicklung der Produktion im produzierenden Gewerbe,

den Auftragseingang im Verarbeitenden Gewerbe,

die Arbeitslosenquote,

die Anzahl der Personen in Kurzarbeit,

die Anzahl und das Volumen der Anträge auf Soforthilfe für kleine Unternehmen und Selbstständige,

das Volumen der Anträge auf Hilfen der Kreditanstalt für Wiederaufbau,

die Anzahl beantragter Bürgschaften,

die Anmeldung von Insolvenzen,

die Entwicklung des Außenhandels,

den wöchentliche Aktivitätsindex der Deutschen Bundesbank,

den LKW-Maut-Fahrleistungsindex

und auch die Kapazitäten des Gesundheitswesens.

Die AfD-Bundestagsfraktion wollte auch wissen, ob die Regierung der Meinung sei, dass das Krisenmanagement auch von einer unabhängigen und politikfernen Expertenkommission untersucht werden sollte. Die Bundesregierung berichtete, dass sie fortlaufend in verschiedenen Gremien bewerte, ob aus ihrem bisherigem Regierungshandeln Rückschlüsse auf ihre künftige Arbeitsweise zu ziehen seien.

Dazu stütze sie sich regelmäßig auch auf externen Sachverstand, etwa im Rahmen der verschiedenen Beratungsgremien der Bundesregierung. Dies gelte auch für die Maßnahmen, die die Bundesregierung zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie ergriffen habe.

Geplant ist ein Bericht zu den Erkenntnissen aus der Pandemie

Das „Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ sehe zudem vor, dass das Bundesgesundheitsministerium dem Bundestag nach Beteiligung des Bundesrats bis spätestens zum 31. März 2021 einen Bericht zu den Erkenntnissen aus der Epidemie vorlegt. Der Bericht werde Vorschläge zur gesetzlichen, infrastrukturellen und personellen Stärkung des RKI sowie gegebenenfalls zusätzlicher Behörden beinhalten, heißt es in der Antwort der Bundesregierung.

Quellen für die Entscheidungen: RKI und ECDC

In ihrer zweiten Kleinen Anfrage fragte die AfD auch nach statistischen Quellen für die Entscheidungen der Bundesregierung. Die Regierung antwortete, dass bei der Bewertung des Ausbruchsgeschehens keine Daten der Johns-Hopkins-Universität zurate gezogen worden seien. Das RKI nutze zur Bewertung der Lage die Daten aus verschiedenen Surveillancesystemen. Als Datenquellen für die Einschätzung der internationalen COVID-19-Situation würden vornehmlich die vom European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) bereitgestellten offiziellen Daten berücksichtigt.

Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Testzahlen ab etwa der 12. Kalenderwoche 2020 repräsentativ erfasst wurden. Nach dem Infektionsschutzgesetz sei es Aufgabe des Bundestags, die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite wieder aufzuheben, wenn die Voraussetzungen dafür nicht mehr vorliegen. Die derzeitigen lokalen Ausbrüche seien klare Indikatoren dafür, dass der Ausbruch des Coronavirus SARS-CoV-2 in Deutschland nicht beendet sei.

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