Dahmen ruft Karlsruhe an
Zuvor hatten die Grünen beantragt, die Beschlussfassung über das Gesetz im Gesundheitsausschuss heute abzusetzen und die Abstimmung darüber am Freitag im Bundestag auszusetzen. Die Koalitionsfraktionen stimmten dagegen, ebenso hatten sie gestern den Antrag abgelehnt, zu dem geplanten Gesetz eine erneute Anhörung anzusetzen.
„Schlechte Gesetze treffen Personal und Patienten“
Janosch sagte am Rande der Ausschusssitzung, er habe nun das Bundesverfassungericht angerufen, um prüfen zu lassen, „ob in diesem Fall überhaupt noch ein ordnungsgemäßes parlamentarisches Verfahren möglich ist“. Es gehe um eine Reform, die Millionen Menschen betrifft und trotzdem in einem absoluten Eilverfahren durchgedrückt werden solle. Das Gesetzgebungsverfahren sei chaotisch. Eine gewissenhafte Prüfung mit der notwendigen Sorgfalt sei dem Parlament unter diesen Bedingungen nicht möglich.
„Ich habe soeben das Bundesverfassungsgericht angerufen“, postete Dahmen auf der Plattform X. „Es möge prüfen, ob ein nahezu neu geschriebenes Gesetz mit fast 300 Seiten Änderungen in solch einem Eilverfahren beschlossen werden darf. Es geht nicht um Kleinigkeiten: Schlechte Gesetze treffen Personal und Patienten.“
Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz soll eigentlich am Freitag im Bundestag beschlossen und noch am selben Tag im Bundesrat beraten werden.



