Datenautobahn mit Mehrwert
Der Auf- und Ausbau einer leistungsfähigen Telematikinfrastruktur (TI) zur Verbesserung von Qualität, Wirtschaftlichkeit und Transparenz im deutschen Gesundheitswesen könne nur gelingen, wenn ein unmittelbarer medizinischer Mehrwert für Patienten, Ärzte und Apotheker geschaffen wird, postulierten Bundesärztekammer, Bundeszahnärztekammer, Kassenärztliche Bundesvereinigung, Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, der Deutsche Apothekerverband und die Deutsche Krankenhausgesellschaft in ihrem Statement an die Koalitionsverhandlungsführer.
So wie die Leistungserbringer und der GKV-Spitzenverband die ihnen vom Gesetzgeber übertragene Aufgabe durch die gematik erfüllten, müsse die Politik im Gegenzug für gesetzliche Rahmenbedingungen sorgen, die eine transparente und diskriminierungsfreie Nutzung der Telematikinfrastruktur garantieren.
Plattform nach dem Baukastenprinzip
Mit der TI müsse eine praktikable und zukunftsgerichtete Datenautobahn im Gesundheitssystem geschaffen werden, über die sensible Patientendaten sicher transportiert werden können. Die Bedingungen müssten so attraktiv gestaltet werden, dass möglichst viele Anbieter die Infrastruktur im Wettbewerb um eine verbesserte Versorgung und um die Schaffung eines medizinischen Mehrwerts zum Wohle der Patienten verwenden wollen.
Voraussetzung dafür sei eine offene Plattform, auf der nach dem Baukastenprinzip weitere Dienste und Anwendungen eingeführt werden können. Dieser Baukasten umfasse Komponenten, Teilprozesse und -funktionen, aber auch übergeordnete Konzepte der Bereiche Betrieb, Sicherheit und Datenschutz, mit denen neue Dienste modular entwickelt werden, Synergien erschlossen können und zugleich Insellösungen vermieden werden.
Eine offene Infrastruktur
Perspektivisch müsse es möglich sein, mit dieser Infrastruktur sämtliche personenbezogenen Sozial- und Patientendaten im Gesundheitswesen mit angemessener Sicherheit unter einfacher Handhabung für Patienten und Leistungserbringer zu transportieren. Wichtig sei, dass die Leistungserbringerorganisationen die Hoheit für ihre Netze und Infrastrukturen und deren Anwendungen behielten.
Medizinischen Mehrwert schaffen
Unabdingbare Voraussetzung für die Akzeptanz der Leistungserbringer sei die Schaffung eines medizinischen Mehrwerts unmittelbar ab Beginn der bundesweiten Anbindung und der freiwilligen Nutzung der Dienste. Es sei der falsche Weg, wenn Leistungserbringer zur Durchführung sachfremder Aufgaben wie der Aktualisierung von Versichertendaten auf der elektronischen Gesundheitskarte gesetzlich verpflichtet werden, ohne dass die TI einen spürbaren Mehrwert für Ärzte und Patienten schafft.
Das Interesse der gesetzlichen Krankenkassen an der Einführung von Telematikanwendungen dürfe sich nicht allein auf administrative Anwendungen wie die Aktualisierung der Versichertendaten beschränken. Zur Aktualisierung der Stammdaten auf der eGK sollten anstelle der Leistungserbringer die Kassen selbst beziehungsweise ihre Versicherten in die Pflicht genommen werden.
Darüber hinaus müssten die Kassen schnellstmöglich einen Nutzen auch für die Versicherten schaffen. Die Auswahl, Entwicklung und Einführung dieser Anwendungen müsse streng nach medizinischen Versorgungszielen ausgerichtet werden. Für die Fokussierung auf diese Ziele müssten in der gematik ausreichende Ressourcen bereitgestellt werden.
Telemedizin in die Regelversorgung überführen
Telemedizinische Versorgungsmodelle könnten zur Bewältigung der demografischen Herausforderungen und des Fachkräftemangels, zur Sicherstellung einer wohnortnahen Versorgung sowie zur Erhöhung der Patientensicherheit beitragen. Dies zeigten viele Erfolg versprechende Initiativen in den Ländern, "die leider viel zu oft nicht über den Projektstatus hinauskommen". Daher müsse man die Rahmenbedingungen in der Telemedizin so gestalten, dass Pilotprojekte erfolgreich in die medizinische Praxis überführt werden können.