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Der Vierfach-Test für Laien soll kommen

mg
Gesellschaft
Schnelltests, die nicht nur SARS-CoV-2, sondern gleichzeitig auch Influenza A und B sowie RSV erkennen, dürfen in Deutschland bislang nicht an Laien abgegeben werden. Das soll sich ändern.

So plant das Bundesgesundheitsministerium (BMG), die Medizinprodukte-Abgabeverordnung so zu ändern, dass Apotheken künftig die Vierfachtests auch an Laien verkaufen dürfen. Das BMG begründet diesen Schritt mit guten Erfahrungen bei COVID-19-Schnelltests, heißt es. Mit den Kombinationstests können Patienten sich nicht nur SARS-CoV-2, sondern zusätzlich auch auf Influenza A und B sowie das humane Respiratorische Synzytial-Virus (RSV) testen.

Apotheken sollen die Vierfachtests an Laien verkaufen dürfen

Das aktuelle Problem bei den Kombinationstests: Der direkte Nachweis von Influenzaviren ist laut Infektionsschutzgesetz (IfSG) meldepflichtig. Demnach müsste also ein Arzt die Erkrankung feststellen. Außerdem schließt eine Regelung in der Medizinprodukte-Abgabeverordnung die Abgabe solcher Tests an Laien aktuell aus.

Da diese deutsche Regelung offenbar Europarecht widerspricht, will das BMG die Vierfach-Kombinationstests nun über eine neue Verordnung in die Medizinprodukte-Abgabeverordnung aufnehmen. Dann wäre künftig nicht nur die Abgabe von HIV- und Corona-Selbsttests, sondern auch der Vierfachtests möglich.

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