Kassen sind gegen Kontrolle der allgemeinen Impfpflicht

Deutliche Absage: „Wir sind nicht zuständig!”

pr
Für die Kontrolle einer allgemeinen Impfpflicht sehen sich die gesetzlichen Krankenkassen nicht zuständig. Dies sei Aufgabe des Staates, unterstreicht der GKV-Spitzenverband. Wohl aber wolle man Versicherte informieren und beraten.

Die gesetzlichen Krankenkassen wollen eine etwaige allgemeine Impfpflicht nicht kontrollieren, erklärte der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) in den Medien. Sie reagieren damit auf den Gesetzesvorschlag einer Gruppe von Ampel-Parlamentariern und lehnen diesen vorerst ab. Wie ein Sprecher des Verbandes gegenüber der Funke-Mediengruppe betonte, seien die Kassen zwar bereit, ihrem Auftrag zur Information und Beratung der Versicherten nachzukommen. Jedoch sehe man die Durchsetzung und Kontrolle einer gesetzlichen Impfpflicht als Aufgabe des Staates.

Der Verband bezieht sich auf den entsprechenden Gesetzesentwurf einer Gruppe von Abgeordneten, der den Krankenkassen diese Aufgabe übertragen würde. Laut derzeitigem Plan der Parlamentarier rund um Dirk Wiese, SPD, Janosch Dahmen, Grüne, und Marie-Agnes Strack-Zimmermann, FDP, soll ab dem 1. Oktober eine allgemeine Impfpflicht ab 18 Jahren greifen. Demnach sollen dann die Krankenkassen

Über die allgemeine Impfpflicht wird der Bundestag im Rahmen von Gruppenanträgen beraten. Die Ampel-Koalition will dazu keinen eigenen Entwurf vorlegen. Neben dem Entwurf für eine Impfpflicht ab 18 gibt es weitere Vorhaben, so etwa die Impfpflicht für Menschen etwa ab 50 Jahren. Eine Gruppe um FDP-Vize Wolfgang Kubicki spricht sich gegen eine Impfpflicht aus.

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