Sie wurden erfolgreich abgemeldet!

Bundeszahnärztekammer

„Deutschland braucht eine wirksame Zuckerabgabe, keine möglichst breite Getränkesteuer!“

Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) hält eine Herstellerabgabe auf zuckerhaltige Softdrinks für richtig.
ck
Politik
  •  
Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) unterstützt eine gezielte Zuckerreduktion in stark zuckerhaltigen Softdrinks, warnt aber vor einem medizinisch nicht überzeugenden Rundumschlag.

Durchdacht ausgestaltet könne die „gesundheitsbezogene Verbrauchsteuer“ bewirken, dass Hersteller den Zuckergehalt ihrer Getränke deutlich senken. Die derzeit bekannt gewordenen Eckpunkte des Bundesfinanzministeriums gehen laut BZÄK jedoch offenbar weit über dieses gesundheitspolitische Ziel hinaus.

„Eine Zuckersteuer darf kein beliebiges Instrument zur Erhöhung der Staatseinnahmen werden. Sie muss zielgenau dort ansetzen, wo besonders hohe Zuckergehalte die Mund- und Allgemeingesundheit belasten“, stellt BZÄK-Präsidentin Dr. Romy Ermler klar.

Ziel ist nicht, Haushaltslöcher zu schließen

„Ziel darf es nicht sein, Getränke für Verbraucher zu verteuern oder Haushaltslöcher zu schließen, sondern Hersteller zur Senkung des Zuckergehalts zu bewegen“, bekräftigt BZÄK-Vizepräsidentin Dr. Doris Seiz.

Das Beispiel Großbritannien

Dass eine gezielte Herstellerabgabe wirken kann, zeigt Großbritannien: Die britische Regierung führte 2018 die Soft Drinks Industry Levy ein. Entscheidend war dabei nicht nur die Abgabe selbst – schon die Ankündigung dieser Herstellersteuer brachte die Industrie dazu, die Rezepturen deutlich zu verändern. Viele Hersteller reduzierten freiwillig den Zuckergehalt, um unter die für sie steuerpflichtigen Grenzwerte zu kommen. Zwischen 2015 und 2020 sank der durchschnittliche Zuckergehalt der betroffenen Getränke nach Angaben der britischen Regierung um 46 Prozent. 89 Prozent der dort verkauften Softdrinks lagen zuletzt unterhalb der bisherigen Abgabeschwelle von fünf Gramm Zucker pro 100 Milliliter. Einige Softdrinks enthalten heute nur noch etwa die Hälfte Zucker im Vergleich zu Deutschland. Zwischen 2015 und 2021 sank der durchschnittliche absatzgewichtete Zuckergehalt von Softdrinks in Deutschland nur von 5,3 auf 5,2 Gramm je 100 Milliliter. In Großbritannien ging er im gleichen Zeitraum auf 3,8 Gramm zurück. Laut Daten der Universität Cambridge ist im Jahr nach Einführung der Abgabe der Zuckerkonsum bei Kindern um rund fünf Gramm pro Tag, bei Erwachsenen um elf Gramm pro Tag gesunken. Jeweils rund die Hälfte wurde bei Zuckergetränken eingespart.

Ein dauerhaft hoher und häufiger Zuckerkonsum ist bekanntlich unter anderem Ursache von Adipositas, Diabetes Typ 2 und Karies. „Wir sehen das Schadensausmaß, das zu viel Zucker anrichtet. Wir brauchen deshalb eine Lenkung, was den Zucker betrifft, Vorbild kann Großbritannien sein, das sehr erfolgreich den Zuckergehalt in Softdrinks gesenkt bekam,“ erläutert BZÄK-Vizepräsident Dr. Ralf Hausweiler vor dem Hintergrund, dass die Zahnärztinnen und Zahnärzte betroffene Patienten meist noch vor den Fachärzten in ihrer Praxis sehen.

Keine Zuckersteuer auf Milch-, Haferdrinks und alkoholfreies Bier

Die BZÄK rät deshalb zu einer gestaffelten Besteuerung zuckerhaltiger Softdrinks. Dabei sollte sich der Erfolg vor allem daran messen lassen, wie stark Hersteller den Zuckergehalt reduzieren. Wenn jedoch auch weitere Produkte wie Milchgetränke, Haferdrinks oder alkoholfreies Bier unter diese Steuer fallen, entferne man sich vom eigentlichen Lenkungsziel.

„Deutschland braucht eine wirksame Zuckerabgabe, aber keine möglichst breite Getränkesteuer“, verdeutlicht die BZÄK. Das britische Modell zeige: „Die entscheidende Wirkung entsteht dann, wenn Hersteller ihre Rezepturen verändern. Genau daran sollte sich die deutsche Regelung orientieren. Zudem sollten weitere verhältnispräventive Maßnahmen – wie die Einführung einer verpflichtenden Lebensmittelkennzeichnung und Werbebeschränkungen für stark gezuckerte Lebensmittel für (Klein-)Kinder – diese flankieren.“

Die BZÄK verweist auf eine Studie der Universität Oxford und der TU München, derzufolge eine Limo-Abgabe in Deutschland hunderttausende Krankheitsfälle verhindern und bis zu 16 Milliarden Euro an Gesundheitskosten einsparen könnte.

Aus dem Finanzministerium war ein internes Papier bekannt geworden, wonach neben Softdrinks auch Eistees, Zero- und Light-Getränke, Biermischgetränke, Haferdrinks und Fertigkaffees besteuert werden sollten – die Staffelung reicht von 26 bis 38 Cent je Liter. Ausgenommen sein sollten 100-prozentige Fruchtsäfte und reine Milch. Finanzminister Lars Klingbeil wies diese Pläne heute Nachmittag zurück. Er postete auf seinem Instagram-Kanal: „Zuckersteuer auf Zero und Co? NEIN!“

Melden Sie sich hier zum zm Online-Newsletter an

Die aktuellen Nachrichten direkt in Ihren Posteingang

zm Online-Newsletter


Sie interessieren sich für einen unserer anderen Newsletter?
Hier geht zu den Anmeldungen zm starter-Newsletter und zm Heft-Newsletter.

Zum Seitenanfang springen