Deutschland hat mit die strengsten Corona-Regeln
Der Tracker sammelt systematisch Informationen über die politische Maßnahmen, die die Regierungen der ein den einzelnen Staaten als Reaktion auf die Pandemie ergriffen haben. Aus unterschiedlichen Indikatoren wird eine Skala von 0 bis 100 gebildet, wobei 100 für die strengsten Regeln steht.
Herangezogen werden Maßnahmen wie Schulschließungen, Kontaktbeschränklungen, Einkommensunterstützung für Bürger, Regeln der Arbeitswelt oder Einschränkungen der Bewegungsfreiheit. Mittlerweile liegen Daten aus mehr als 180 Ländern vor.
Strenger heißt nicht besser
Die Wissenschaftler betonen, dass der Index lediglich die Anzahl und Strenge der staatlichen Maßnahmen erfasst und keine "Bewertung" der Angemessenheit oder Wirksamkeit der Maßnahmen eines Landes interpretiert darstellt. Eine höhere Position in einem Index bedeutet nicht unbedingt, dass die Reaktion eines Landes "besser" ist als die anderen Länder, die auf dem Index weiter unten stehen.
Auf der Statistikseite Our World in Data sind die Werte des Index abrufbar. Nach Italien (84) hat Deutschland (78) im europäischen Vergleich die meisten und strengsten Corona-Regeln innerhalb Europas (Stand: 19. März). Auch die USA (64) und Brasilien (71), die Länder mit den meisten täglichen Neuinfektionen, liegen von der Strenge der Maßnahmen hinter Deutschland.
The Oxford COVID-19 Government Response Tracker (OxCGRT)
Land
Index-Wert
Italien
84,26
Deutschland
77,78
Tschechien
75,93
Niederlande
75
Polen
73,15
Spanien
71,3
Frankreich
70,37
Schweden
69,44
Dänemark
62,96
Belgien
60,19
Neue Corona-Regeln für Deutschland: „Erweiterte Ruhezeit“ zu Ostern
Neue Corona-Regeln für Deutschland: „Erweiterte Ruhezeit“ zu Ostern
Der aktuelle Lockdown wird bis zum 18. April verlängert.
Über Ostern wird das öffentliche Leben lahmgelegt werden.
Gründonnerstag (1. April) und Karsamstag (3. April) gelten als „Ruhetage“ mit „Ansammlungsverbot“.
Nur der „Lebensmitteleinzelhandel im engen Sinne“ darf ausschließlich am Karsamstag öffnen (nicht am 1. April).
Während der Osterfeiertage (ab 1. April) dürfen sich nur die Angehörigen eines Hausstandes mit einem weiteren Haushalt treffen (max. 5 Personen). Ausgenommen sind Kinder unter 14 Jahren. Paare zählen als ein Hausstand.
Keine Ostergottesdienste mit Präsenzpublikum. Religiöse Versammlungen sollen nur virtuell stattfinden.
Außengastronomie in Regionen mit geringen Infektionszahlen, die bereits offen war, soll während der fünf Tage wieder schließen.
Die nächste MPK soll voraussichtlich am 12. April stattfinden.