Die meisten Praxen verfügen über einen eHBA
Den elektronischen Heilberufsausweis beziehungsweise eZahnarztausweis brauchen Praxen für die Ausstellung von elektronischen Krankschreibungen sowie den eRezepten. Auch für die Eröffnung der elektronischen Patientenakte (ePA) wird er benötigen. Ab dem 1. Oktober 2021 sollen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen von behandelnden (Zahn-)Ärzten nur noch digital an die Krankenkassen übermittelt werden. Das eRezept wird ab dem kommenden Jahr verpflichtend digital. So sieht es das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) vor. Praxen, die bislang noch keinen eHBA haben, müssen bis dahin über einen verfügen.
Insgesamt sind bis Ende August 38.090 elektronische Heilberufsausweise ausgestellt worden. Darüber hinaus sind etwa 4.000 ZOD-Signaturkarten im Einsatz, die ebenfalls als eHBA gelten. Demnach hat ein Großteil der rund 40.200 kassenzahnärztlich zugelassenen Zahnarztpraxen mindestens einen eHBA – allerdings noch nicht jeder der rund 69.000 praktizierenden Zahnärzte in diesen Praxen seinen eigenen elektronischen Heilberufsausweis.
Im bundesweiten Durchschnitt sind 96 Prozent der Zahnarztpraxen an die Telematikinfrastruktur (TI) angebunden. Rund 70 Prozent dieser Praxen sind mit eHealth-Konnektoren ausgestattet, 14 Prozent halten einen ePA-Konnektor vor. Rund 72 Prozent beträgt der Anteil der Praxen, in denen mindestens ein eZahnarztausweis vorliegt. Der Anteil der Zahnarztpraxen mit KIM-Anbindung liegt bei 9 Prozent. Inzwischen wurden insgesamt rund 42.000 HBAs im zahnärztlichen Bereich ausgegeben (hiervon mehr als 38.000 eZahnarztausweise).
Bundesland
Ausgegebene eZahnarztausweise
Baden-Württemberg
3.797
Bayern
5.481
Berlin
1.645
Brandenburg
1.489
Bremen
299
Hamburg
964
Hessen
725
Mecklenburg-Vorpommern
807
Niedersachsen
3.265
Nordrhein
5.026
Rheinland-Pfalz
986
Saarland
420
Sachsen
2.169
Sachsen-Anhalt
1.320
Schleswig-Holstein
1.624
Thüringen
1.536
Westfalen-Lippe
6.537
Summe: 38.090 Quelle BZÄK