AWMF zur schnelleren Anerkennung medizinischer Berufsabschlüsse aus Drittstaaten

„Die Prüfungen sollten sich an die deutschen Staatsexamina anlehnen!“

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Politik
Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften begrüßt den Gesetzentwurf des BMG für eine schnellere Anerkennung medizinischer Berufsabschlüsse aus Drittstaaten, aber: Prüfungen dürften nicht hinter Standards zurückfallen und eine partielle Berufserlaubnis sei „hochproblematisch“.

„Die AWMF begrüßt grundsätzlich das Vorhaben der Bundesregierung, eine transparente Anerkennungspraxis zu etablieren. Diese ist Ausdruck einer dringend erforderlichen Willkommenskultur, die die AWMF explizit unterstützt und fordert“, bekräftigt AWMF-Präsident Prof. Rolf-Detlef Treede.

Wenn die Anforderungen an die Anerkennung transparent kommuniziert und die Prozesse klug und digital aufeinander abgestimmt würden, könnten ausländische Fachkräfte schneller entsprechend ihrer Qualifikation in Gesundheitseinrichtungen eingesetzt werden.

Prüfungen dürfen nicht hinter die Standards zurückfallen

Aber: „Die angestrebten Beschleunigungsmaßnahmen dürfen nicht zulasten der Qualität der Krankenversorgung gehen“, betont Prof. Renate Deinzer, Vorsitzende der Kommission Aus-, Weiter- und Fortbildung der AWMF. „Daher muss die Kenntnisprüfung für ausländische Fachkräfte sowohl schriftlich als auch klinisch-mündlich-praktisch erfolgen und den Aspekt der ärztlichen Gesprächsführung beinhalten." Die Prüfungen sollten sich an die jeweiligen deutschen Staatsexamina anlehnen, mit denen das Studium abgeschlossen und die Approbation erreicht wird, und dürften nicht hinter diese Standards zurückfallen.

„Als höchste Priorität muss die Sicherheit von Patientinnen und Patienten gewährleistet bleiben“, fordert Vize-Präsident Prof. Henning Schliephake. Die geplanten Regelungen zur partiellen Berufserlaubnis seien in dieser Hinsicht hochproblematisch. Es würden so Niederlassungen von Personen möglich, die nur in einem ärztlichen Teilbereich tätig werden dürfen und dies durch die (ausländische) Bezeichnung ihrer Qualifikation und Angabe des Tätigkeitsbereichs kenntlich machen.

Regelungen zur partiellen Berufserlaubnis: „hochproblematisch“

Schon jetzt fiele es Patienten schwer, die verschiedenen ärztlichen Fachdisziplinen einzuordnen. Entscheiden zu müssen, ob eine Teilanerkennung aufgrund einer in einem anderen Land erworbenen Qualifikation auf ihren Bedarf passe, dürfte erst recht problematisch sein, warnt Schliephake.

Zudem erfolge die Ausbildung in Deutschland nicht umsonst in der durch die jeweiligen Ordnungen vorgegebenen Breite, was einen ganzheitlichen Blick auf Patienten ermögliche. Das im Gesetzentwurf skizzierte Verfahren einer Teilanerkennung würde darüber hinaus eine komplexe neue Bürokratie erzeugen, was die AWMF ablehnt.

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