eHealth in Europa
Die EU-Kommissarin für die "Digitale Agenda“, Neelie Kroes, und der EU-Kommissar für Gesundheit und Verbraucherschutz, Tonio Borg, haben am 6. Dezember 2012 in Brüssel den neuen EU-Aktionsplan für elektronische Gesundheitsdienste vorgestellt.
Der von 2012 bis 2020 geltende Plan verweist auf das große Marktpotenzial elektronischer Gesundheitsdienste. So erwartet die Kommission in diesem Bereich bis 2016 eine durchschnittliche jährliche Wachstumsrate von 18,6 Prozent.
Hürden und Hindernisse
Das Papier zeigt aber auch die Hindernisse auf, die beim Ausbau elektronischer Gesundheitsdienste bestehen:
Das mangelnde Bewusstsein für elektronische Gesundheitsdienste sowie das mangelnde Vertrauen in solche Dienste auf Seiten der Patienten und der Angehörigen der Gesundheitsberufe.
Eine mangelnde Interoperabilität der elektronischen Gesundheitsdienste innerhalb der EU.
Eine fehlende rechtliche Klarheit in Bezug auf mobile Anwendungen für Gesundheitsfürsorge.
Fragmentierte rechtliche Rahmenbedingungen in den EU-Mitgliedstaaten.
Außerdem stellt die Brüsseler Behörde konkrete Maßnahmen vor, mit denen sie eHealth-Anwendungen im Interesse der Patienten und der europäischen Gesundheitswirtschaft weiterentwickeln will. Dazu sollen folgende Vorgaben bis 2020 erfüllt werden:
Die Kommission will bis 2015 einen Interoperabilitätsrahmen für elektronische Gesundheitsdienste vorlegen. Jener soll gemeinsam mit dem EU-weiten Netzwerk für elektronische Gesundheitsdienste erarbeitet werden.
Bis 2015 möchte die Europäische Kommission dem Netzwerk zudem grenzübergreifende semantische und technische Interoperabilitätsspezifikationen zur Billigung vorlegen. Anschließen soll sich ein Vorschlag für einen EU-Interoperabilitätsprüfungs-, Qualitätskennzeichnungs- und Zertifizierungsrahmen für elektronische Gesundheitssysteme.
Um die rechtliche Fragmentierung zu überwinden, sollen im Rahmen einer Studie die Vorschriften der Mitgliedstaaten zu elektronischen Patientenakten untersucht werden, um daraus Empfehlungen an das Netzwerk abzuleiten.
Zwischen 2013 und 2020 möchte die Kommission die Marktbedingungen für eHealth-Unternehmen verbessern: Unternehmen, die neue Produkte und Dienstleistungen auf dem Gebiet der elektronischen Gesundheitsdienste entwickeln, sollen gefördert und beraten werden. Schließlich wird die Kommission im Rahmen des Programms Horizont 2020, das die Grundlagen der europäischen Forschungsförderung festlegt, Forschungsvorhaben im Bereich der elektronischen Gesundheitsdienste finanzieren.
Schlüsselinstrument der Gesundheitsversorgung
Das Brüsseler Büro der Bundeszahnärztekammer hat den Aktionsplan inzwischen analysiert: Elektronische Gesundheitsdienste bleiben ein Schlüsselinstrument der Gesundheitsversorgung in einem gemeinsamen europäischen Gesundheitsbinnenmarkt, bilanziert die BZÄK. Der Plan, der bereits vor über einem Jahr angekündigt wurde, bringe die beiden Kernanliegen der EU-Kommission auf den Punkt. Erstens solle das große Marktpotenzial elektronischer Gesundheitsdienste besser genutzt werden, zweitens eHealth einer modernen und vor allen Dingen kostengünstigen Versorgung der Patienten Vorschub leisten.
Um dies zu bewerkstelligen, müsse man jedoch eine Reihe von Hindernissen bewältigen. Beispielhaft nennt die BZÄK das mangelnde Vertrauen der Bürger in die elektronischen Gesundheitsdienste und deren fehlende (grenzüberschreitende) Interoperabilität. Der Aktionsplan gebe allerdings nur Antworten auf die Frage, wie die Interoperabilitätsproblematik überwunden werden kann.
Lösungswege fehlen
Weniger konkret sei die Kommission beim Vertrauensaspekt. Zwar befasse sich die Behörde eingehend mit Fragen des Datenschutzes, gleichwohl würden keine Lösungswege aufgezeigt, wie man das Vertrauen in die elektronischen Gesundheitsdienste verbessern könnte. Vielmehr werde auf die laufende Überarbeitung des EU-Rechtsrahmens für Datenschutz verwiesen, heißt es bei der BZÄK. Der Aktionsplan ist in deutscher Sprachehierabrufbar. Ein begleitendes 33-seitige Arbeitsdokument zum Aktionsplan auf Englisch kannhierabgerufen werden.