Zahnärztekammer Hamburg rügt Vorgehen 'durch die Hintertür'

"Eine rechtlich umstrittene und ideologisch geprägte Spielart der Bürgerversicherung!"

nb/pm
Allen Protesten zum Trotz: Heute wird in der Hamburgischen Bürgerschaft über die Öffnung der gesetzlichen Krankenversicherung für Beamte debattiert. Die Zahnärztekammer Hamburg kritisiert das Vorgehen.

"Die Zahnärztekammer Hamburg sieht erheblichen Beratungs- und Diskussionsbedarf und steht diesem Vorschlag kritisch gegenüber", heißt es in einer schriftlichen Stellungnahme. Man befürchte eine Bürgerversicherung "durch die Hintertür". Konkret heißt es in dem Schreiben der Kammer: "Hamburg will für seine Landesbeamten entscheiden, betroffen wäre aber die gesamte Sozialversicherung, für die der Bund die Zuständigkeit nach Art. 74 Abs. 1 Nummer 12 Grundgesetz hat."

Der Weg könnte langfristig zu einer Austrocknung der PKV führen

Dabei sei zu berücksichtigen, dass etwa die Hälfte der privat Krankenversicherten beihilfeberechtigt ist. Der von Hamburg angedachte Weg könnte daher langfristig zu einer Austrocknung der privaten Krankenversicherung und somit zur Bürgerversicherung führen.

"Während in Berlin die Bürgerversicherung erledigt ist und die Vernunft beim Erhalt eines der besten Gesundheitssysteme der Welt in der Bundes-SPD während der Sondierungen offenbar Einzug gehalten hat, will Hamburg einen politisch motivierten Alleingang wagen, dessen Folgen für Hamburg und möglicherweise das gesamte Krankenversicherungssystem bundesweit noch gar nicht geprüft und mit allen Beteiligten beraten sind“, sagte Kammerpräsident Konstantin von Laffert.

Die Kammer verweist weiter darauf, dass der Deutsche Beamtenbund rechtliche Bedenken im Hinblick auf eine Verletzung des Alimentationsprinzips nach Art. 33 Abs. 5 Grundgesetz geltend macht, die offenbar noch nicht ausreichend geprüft seien. "Zudem will Hamburg diesen Weg als bislang einziges Bundesland gehen", moniert die Kammer. Die Fragen, die sich bei einem Umzug eines Beamten in ein anderes Bundesland stellen, seien offenbar auch noch nicht geklärt.

Schließlich dürfte eine Umsetzung des Gesetzes zu Mehrkosten in Millionenhöhe führen, der Senat selbst spricht von anteiligen Kosten von 2,8 Millionen Euro in 2018 und 5,6 Millionen Euro in 2019. Ob es jedoch bei diesen Beträgen bleiben wird, erscheint ebenfalls noch nicht ausreichend geprüft: „Letzte Woche verlautete aus dem Rathaus die positive Meldung, dass 5 Millionen Euro für die Sanierung von 100 Hamburger Spielplätzen investiert werden. Ich halte weitere Investitionen in Bildung und die junge Generation für deutlich sinnvoller, als das Geld in eine rechtlich umstrittene und ideologisch geprägte Spielart der Bürgerversicherung zu investieren, die in Berlin schon Geschichte ist“, sagte von Laffert weiter.

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