Elektronisches Rezept bleibt freiwillig
Laut BMG sollen Ärzte demnach mit der Einführung des eRezepts künftig die Möglichkeit erhalten, ihren Patienten beispielsweise im Rahmen einer Videosprechstunde eine Arzneimittelverordnung ausschließlich in elektronischer Form zur Verfügung zu stellen. Auch bei Wiederholungsrezepten biete sich ein eRezept an.
„Damit können Ärzte das elektronische Rezept immer dann verwenden, wenn sie es für sinnvoll erachten oder der Patient es wünscht“, stellte KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel klar. So würden die Vorteile der Digitalisierung optimal genutzt, und davon profitierten auch die Patienten.
Das eRezept wird sich durchsetzen
Kriedel geht davon aus, dass sich das eRezept früher oder später durchsetzen werde. „Dazu brauchen wir keine Verpflichtung oder Sanktionen“, betonte er. Stattdessen müssten die Prozesse so vereinfacht werden, dass das Ausstellen von eRezepten mit einer deutlichen Zeitersparnis für die Praxis einhergeht. Als Beispiel nannte er eine anwenderfreundliche Umsetzung der elektronischen Signatur.
Kriedel zufolge rechnet das BMG langfristig ebenfalls damit, dass sich das eRezept aufgrund der zu erwartenden Prozessbeschleunigungen und Aufwandsentlastungen flächendeckend durchsetzt.
Das Papierrezept bleibt
Eine Verpflichtung der Ärzte oder ein Anspruch des Versicherten zur Ausstellung eines eRezepts bestehe derzeit nicht, das habe das BMG klargestellt. Eine vollständige Abschaffung des Papierrezepts sei derzeit ebenfalls nicht geplant.
Da es viele Anwendungsbereiche gebe, wo Ärzte kein elektronisches Rezept ausstellen können - etwa bei Haus- oder Pflegeheimbesuchen - sei es schon deshalb wichtig, das Papierrezept zu erhalten, betonte Kriedel. Auch ältere Patienten könnten dies in Zukunft weiter bekommen, wenn sie dies wünschen.