KZBV-Vertreterversammlung

Eßer: "Frust und Enttäuschung in positive Energie verwandelt"

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In Köln tagt die Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) erstmals seit Beginn der Corona-Pandemie wieder in Präsenz. Der KZBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Wolfgang Eßer zog umfassend Bilanz aus den in der Pandemie gemachten Erfahrungen.

Spahn, der per Video zugeschaltet war, dankte der Zahnärzteschaft noch einmal für die Hilfe bei der Bewältigung der Pandemie. Er verwies darauf, dass es gelungen sei, „durch die Jahrhundertkrise zu kommen, ohne dass das deutsche Gesundheitswesen an irgendeiner Stelle überlastet gewesen wäre“. Darauf könne man zurecht stolz sein.

Vom KZBV-Vorstandsvorsitzenden Dr. Wolfgang Eßer in einer anschließenden kurzen Diskussionsrunde gefragt, ob man Sorgen haben müsse, dass das im CDU-Wahlprogramm fixierte Bekenntnis zum Dualen Krankenversicherungssystem nach der Bundestagswahl zur Verhandlungsmasse bei Koalitionsverhandlungen werden könnte, antwortete Spahn: „Aus meiner Sicht nicht.“ Es sei vielmehr überzeugt, dass das vielfältige deutsche Gesundheitssystem besonders leistungsfähig sei. Das habe man in der Pandemie gesehen.

Spahn: "Digitale Anwendungen sollten das Leben leichter machen!"

Zum Thema Digitalisierung sagte Spahn, dass es jetzt darum gehe, Anwendungen zu schaffen, „die das Leben leichter machen“. Er zeigte sich überzeugt, dass man die wirklichen Effekte der aktuellen Maßnahmen erst in den nächsten Jahren sehen werde.

Eßer hakte bei Spahn noch einmal zur Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) zum 1. Juli nach. Der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) war durch das Bundesgesundheitsministerium (BMG) erklärt worden, dass Ärztinnen und Ärzte, die die ePA unverschuldet noch nicht nutzen können, weil erforderliche technische Komponenten nicht lieferbar sind, keine Sanktionen befürchten müssen. Spahn versicherte, dass dies auch für die Zahnärzteschaft gelte.

Zuvor hatte der neue Präsident der Bundeszahnärztekammer (BZÄK), Prof. Dr. Christoph Benz, in seinem Grußwort die gemeinsamen Interessen von BZÄK und KZBV betont. „Wir suchen den engen Kontakt zur KZBV“, erklärte er. Als ein Beispiel nannte er den Kampf gegen den zunehmenden Einfluss von Fremdkapital in der zahnmedizinischen Versorgung

KZBV: In der Pandemie Durch Hartnäckigkeit und Sachlichkeit zum ERfolg

Seinen nachfolgenden Bericht nutzte Eßer zu einer umfassenden Rückschau und Analyse der Pandemie-Zeit. „Wir haben Frust und Enttäuschung in positive Energie verwandelt.“ Man habe sich nach den Zurückweisungen durch die Politik zum Anfang der Pandemie nicht beleidigt abgewendet, sondern weiter den Dialog mit der Politik gesucht. Mit fundierten Daten habe man das Ausmaß der Betroffenheit der Praxen verdeutlichen können.

Durch Hartnäckigkeit und Sachlichkeit sei es in der Folge gelungen, mehr zu erreichen als dies mit einem Rettungsschirm der Fall gewesen wäre, betonte Eßer. So hätte schließlich ein großer Teil der Vorschläge der KZBV Niederschlag im Versorgungsverbesserungsgesetz (GPVG) gefunden.

Darin sei für die KZVen auch für 2021 die Möglichkeit geschaffen worden, die Gesamtvergütungen auf 90 Prozent der gezahlten Gesamtvergütung der vertragszahnärztlichen Leistungen des Jahres 2019 als Abschlagszahlung festsetzen zu lassen. Außerdem wurden die Rückzahlungsfristen verlängert. „Überzahlungen aus 2020 und 2021 sind jetzt jeweils erst bis Ende des Jahres 2023 auszugleichen“, erläuterte Eßer.

Hilfreich ist aus Sicht der KZBV auch die Ermöglichung zur finanziellen Unterstützung junger Praxen im Rahmen des Strukturfonds unter angemessener Beteiligung der Krankenkassen.

Der Gesetzgeber ist einer der Kernforderungen nachgekommen

Ebenso positiv sei der gesetzlich festgezurrte Grundsatz des Anspruchs auf eine verzerrungsfreie Fortschreibung der Gesamtvergütungen in Pandemiezeiten. Die Gesamtvertragspartner hätten demnach 2021 und 2022 bei den Veränderungen der Gesamtvergütungen auch die infolge der Pandemie verminderte Inanspruchnahme vertragszahnärztlicher Leistungen angemessen zu berücksichtigen.

„Damit ist der Gesetzgeber einer unserer Kernforderungen nachgekommen, die in die Zukunft weiterwirken wird“, erklärte Eßer. Ein weiterer wichtiger Baustein sei die Aufhebung der Vergütungsobergrenze. Nicht nur Nachholeffekte würden ungekürzt zur Auszahlung kommen, sondern auch die Vergütungsverhandlungen der Jahre nach 2022 würden der veränderten Morbidität Rechnung tragen müssen.

„All diese Bausteine werden dazu beitragen, die vertragszahnärztliche Versorgung auch in Zukunft wohnortnah und flächendeckend sicherzustellen und unser Versorgungssystem ein Stück weit krisensicherer zu gestalten“, betonte Eßer. Daneben wies der KZBV-Vorsitzende auf die Bedeutung des „Pandemiezuschlags“ in Höhe von 275 Millionen Euro für die Vertragszahnärzteschaft hin. Dies alles zusammen habe unter dem Strich dazu geführt, dass die deutschen Zahnärztinnen und Zahnärzte die Pandemie gut hätten bewältigen können, fasste Eßer zusammen.

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